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Frage geschrieben am 15.03.2010 12:57:58

Betrug?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 986
Hallo, ich habe letzten Donnerstag einen ziemlich großen Fehler gemacht. Ich war in einem Kaufhaus und habe dort eine jacke die für 90€ ausgezeichnet war ein preisschild einer anderen jacke für 50€ ran gemacht. Also 40€ Differenz. Habe dann die Jacke für 50€ bezahlt und wurde nach dem Bezahlen von einem Ladendetektiv mit in sein Büro genommen. Ich habe gestanden, weil ich so Angst hatte und warum sollte ich lügen. Jetzt hab ich 100€ zahlen müssen und er meinte sie werden mich anzeigen. Ich bin 21 Jahre und werde in ein paar Tagen 22 Jahre und noch nicht vorbestraft. Was kann mir jetzt schlimmstenfalls passieren? Ich habe gelesen auf Betrug gibt es Freiheitsstrafe?! Ich hab solche Angst...


Antwort geschrieben am 15.03.2010 13:17:02
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Betrug wird gem. § 263 StGB mit mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Als Ersttäter werden Sie vermutlich nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Sollten Sie 'nur' zu einer Geldstrafe verurteilt werden sind Sie allerdings vorbestraft. Eine solche Verurteilung, unabhängig von der Höhe, wird im Bundeszenralregister vermerkt.

Sollten Sie dies vermeiden wollen, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dieser kann versuchen die Einstellung des Verfahrens, gegebenenfalls gegen Auflage, zu erreichen.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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