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Computerbetrug


04.07.2007 23:06 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Damen und Herren,

durch eine Falschangabe von Kontodaten bei einem Internetanbieter (60 EUR) erhielt mein Freund
eine Strafbefehl wegen Computerbetrugs. Er gab die Falscheingabe bei der Polizeilichen Vernehmung zu und bekam 10 Tagessätze a. 30 EUR (noch keine Eintag im BZR)
Er legte durch seinem Anwalt Einspruch ein, da dies nicht absichtlich, sondern durch einen Computerfehler (Virus) in Verbindung mit seiner Homebankingsoftware entstanden war.

Jetzt kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Zu meiner Frage:
Macht es überhaupt Sinn, den Einspruch aufrecht zu erhalten da es keine Zeugen gibt die für ihn sprechen könnten.
Muss er mit einem Eintag ins BZR rechnen.

Danke für Ihre Antwort
04.07.2007 | 23:20

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell steht eine Geldstrafe in dieser Höhe nicht im BZR, da diese zu niedrig ist (90 TS ist die Grenze für Ersttaten). Die Staatsanwaltschaft vermerkt dies jedoch intern für ggf. weitere Verstösse.

Der Einspruch kann auch noch in der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen werden. Dann sieht man auch, wie die Reaktion des Richters ist. Dieser ist jedenfalls frei in seiner Entscheidung, kann alle Beweise würdigen und wird ggf. Hinweise machen.

Sollten Sie es nicht beweisen können, sind 10 TS nicht hoch, dies könnte man jedoch auch statt einer Verhandlung im Wege der Einstellung gegen Geldbuße vorher mit der Staatsanwaltschaft verhandeln, sodass dann eine endgültige Einstellung und keine Veruteilung vorläge (Verteidger darauf ansprechen).

Es wird schwierig sein, das zu beweisen, dass es ein Virus war. Ggf. könnte ein Gutachten beauftragt werden, die Kosten liegen hierbei jedoch bei ca. 1000 €, was, denke ich mal, den Rahmen sprengen würde.

Ich würde einen Einstellung gegen Geldauflage ggf. mit Ihrem Verteidiger in Erwägung ziehen. Ansonsten wird es schwierig sein, das ohne Gutachten zu beweisen.

Wenn es jedoch zur Hautverhandlung kommt, entstehen Ihne schlimmstenfalls höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren, da Sie die Möglichkeit der Rücknahme des Rechtsmittels haben.

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter









Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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