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Betrug / Verdachtskündigung


08.04.2011 07:47 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 2 Stunden

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Angestellter A arbeitet im öffentlichen Dienst und hat seinen Arbeitgeber (das Amt) durch Zahlungen auf das eigene Konto um ca. 60.000 Euro betrogen.
Der Arbeitgeber findet dies heraus, stellt mit Hilfe der Polizei A zur Rede.
A erhält daraufhin Hausverbot und die sofortige Freistellung vom Beruf.
A wird vernommen und gesteht die Tat.
Der Vorgang wird nun an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Wie ist das weitere Vorgehen aus arbeitsrechtlicher Sicht? Greift hier schon eine außerordentliche/fristlose Kündigung?
Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung? Wenn ja, wie lange wird weitergezahlt?

Vielen Dank im Voraus!
08.04.2011 | 09:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Straftaten gegen den Arbeitgeber stellen grundsätzlich einen Grund für eine sofortige fristlose Kündigung dar, insbesondere dann, wenn es sich um Vermögensstraftaten handelt.

Angesichts der Höhe des Schadens spielen hier Fragen der Angemessenheit, wie z.B. im Emily-Fall, keine Rolle.

Es ist daher mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung zu rechnen, die auch den Lohnanspruch sofort entfallen lässt; eine Lohnfortzahlung im fristlosen Kündigungsfall gibt es nicht.

Ob diese Kündigung mit Erfolg angefochten werden kann, hängt von vielen, hier nicht bekannten Umständen ab, sollte aber wegen der ansonsten drohenden Konsequenzen, auch im Hinblick auf Sperrfristen der Arbeitsagentur erwogen werden.

Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht