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Frage geschrieben am 02.01.2012 12:11:07

Betrug Luzern/Lugano Finanz GmbH

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2437
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

Ich habe vor 3 Tagen eine Anfrage über die Schweizer Finanzvermittlung gemacht für einen Sofort Kredit. Wurde auch SOFORT an die Lugano Finanz GmbH weiter vermittelt. Diese schickte mir ein paar Minuten später eine Bestätigung das meine Anfrage positiv ist. und ein Paar Stunden Später dann den Vermittlungvetrag.
In diesem Vertrag stand drin das sie mir die Originaldokumente gegen eine Nachnamegebühr von 167,95 € zu schicken. Ich unterschrieb den Vertrag und schickte ihn gestern ab. Allerdings fing ich gestern an nochmal darüber nachzudenken und es machte mich misstrauisch also googelte ich noch einmal und neben den ganzen Positiven Bewertungen stieß ich auf ein Forum in dem sehr sehr viele Menschen nur schlechte Erfahrungen machten Nur "abgezockt" wurden. Ich schrieb sofort einen Wiederuf. Allerdings habe ich Angst das, sollte ich die NAchnamegebühr nicht bezahlen (was ich nicht tun werde), das die mir dann mit Mahnung und Drohungen versuchen das Geld aus der Tasche zu Jubeln!!!



-- Einsatz geändert am 02.01.2012 12:23:14


Antwort geschrieben am 02.01.2012 15:10:12
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Da der von Ihnen abgeschlossene Kreditvermittlungsvertrag nach Ihren Angaben lediglich per Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, besteht auch hier für Sie als Verbraucher wie im Fernabsatzhandel ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Denn insoweit unterfällt auch dieser Vertrag den Regeln für Fernabsatzverträge. Diese Widerrufsrecht haben Sie auch nach Ihrer Schilderung fristgerecht ausgeübt, so dass der Vertrag als nicht zustande gekommen gilt mit der Folge, dass das Finanzvermittlungsunternehmen grundsätzlich keinerlei Forderungen mehr gegen Sie geltend machen kann. Insoweit darf der von Ihnen gewählte Finanzvermittler nunmehr auch keine Gebühren mehr Ihnen gegenüber aus dieser erfolglosen Kreditvermittlung erheben (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.1997, Az.: 6 U 74/97). Sie brauchen damit also keine Angst zu haben, hier noch irgendwelche Kosten wie z.B. die von Ihnen erwähnte Nachnahmegebühr zahlen zu müssen. Sollte die Finanzvermittlung dennoch in unseriöser Weise Mahnungen oder wie befürchtet gar Drohungen Ihnen gegenüber ausbringen, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Abwehr dieser Forderungen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Betrug Luzern/Lugano Finanz GmbH | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2012-01-04
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