Betrug - Europäischer Haftbefehl
Guten Abend. Ich bitte höflich darum, dass diese Frage nur von einem Anwalt beantwortet wird, der sich wirklich gut mit dem Thema "Europäischer Haftbefehl" bzw. "European Arrest Warrant" auskennt.
Ein Bekannter von mir (britischer Staatsbürger) befindet sich in einer schwierigen Situation. Hierbei handlet es sich evtl. um Betrugsdelikte. Er hatte in Deutschland gewohnt und sich von 3 verschiedenen Banken in Deutschland insgesamt 17.000 Euro „geholt", bei 2 Banken jeweils 5000 bei der dritten 7000. Soweit ich es verstehe, hat er die Banken durch Hin-und Her-Transferieren von Geldbeträgen dazu gebracht, ihm sein Guthaben jeweils doppelt zurückzuzahlen auf andere seiner Bankkonten bei einer vierten und fünften Bank. Außerdem hat er sich Waren schicken lassen, welche er zu bezahlen „vergaß". Nun ist er in sein Heimatland nach Schottland (GB) zurückgekehrt. Der gesamte Schaden dürfte sich auf ca. 20.000 bis 30.000 Euro belaufen. Ich mache mir nun große Sorgen, da ich weiß, daß es seit 2004 einen sogenannten „Europäischen Haftbefehl" gibt, auch „European Arrest Warrant" genannt. Mit diesem kann sich ein Euroland (Deutschland) einen Beschuldigten aus einem anderen Euroland (Grossbritannien) per Verhaftung „schicken" lassen, wenn es sich um ein Delikt handelt, das mit Freiheitsentzug von einem Jahr oder mehr bestraft werden könnte.
Erste Frage: 1) Muß mein Bekannter in Schottland nun mit einem Europäischen Haftbefehl rechnen? Reicht die Schadenshöhe aus, um einen Europäischen Haftbefehl zu erwirken? Ich habe ihn jedenfalls davor gewarnt mit der Bitte, doch die Gelder schnell zurückzuzahlen. Er hat inzwischen erste Ratenzahlungen veranlasst und auch die geschädigten Banken und Warenhäuser von seinem neuen Wohnsitz in Schottland informiert. Ebenfalls hat er sich für sein „Versehen" entschuldigt. 2) Wie schätzen Sie demnach nun die Situation ein bezüglich seiner möglichen Verhaftung und damit verbundener Verschickung nach Deutschland?
Wahrscheinlich liegt vieles daran, ob die geschädigten Parteien in Deutschland Strafanzeige erstatten oder nicht. Gedroht haben sie damit bis jetzt nicht, aber sie könnten dennoch Strafanzeige erstattet haben oder dies noch tun. Ich denke wir sollten vorsichtshalber erstmal davon ausgehen, das alle Strafanzeige erstatten (werden).
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