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Hallo,
ich habe scheise gebaut, bin 20 jahre alt und habe sehr viel computerbetrug gemacht..
Ich habe bei eBay sachen auf falschen namen gekauft usw mir wird vorgeworfen: 49facher betrug und 15x Fahren ohne fahrerlaubnis
ich war deswegen 3 monate in U-haft und wurde dann zu 2Jahren verurteielt ( zur bewährung also ich muss 6 monate sauber bleiben dann kommt neue verhandlung dann wird entschieden ob ich die 2 jahre auf bewährung bekomme oder nicht )
so die 6 monate sind nun bald um in 1 monat..
ich habe aber wieder scheise gebaut, mehrfach, zwar kein EBAY betrug und KEIN Auto gefahren aber anderer betrug der nicht viel besser ist..
nun habe ich angst das ich keine bewährung bekomme,
ich habe die 3 monate in u-haft jedentag diazipan bekommen und jedemenge andere medikamente die mich ruig stellen sollten da ich es sonst nicht ausgehalten hätte dort.
ich habe nun mehrere fragen:
Was ist wenn ich nach Australien abhaue, ich darf ins ausland ( Bin auch gerade in ausland für 3 wochen ) ich habe NUR die deutsche staatsbürgerschaft..
könnten die mich da auch festnehmen wenn ein haftbefehl kommt?
desweiteren weis ich zu 100% das ich es im knast keine weiteren 3 monate geschweigeden 2 jahre aushalten werde, dürfen die mich vollstopfen mit medikamenten wenn die angst haben das ich mir was antuhe, und was ist wenn ich ganz offensiv sage ich werde es hier nicht aushalten und mir was antun? die haben einen raum der camera überwacht ist aber dürfen die mich da 2 jahre einspeeren?
ich weis es hört sich doof an, aber ich kriege es nicht auf die reihe ich weis das mein leben scheise läuft aber ich schaffe es nicht es zu ändern, ich lebe alleine, vater wohnt in florida und mutter hat auch ihre probleme ( war auch wegen betrug schon im knast )
ich weis auch keine anlaufstelle die mir helfen kann, ich habe einen gerichtlich gestellten betreuer der ALLE aufgaben bereiche auser aufenhaltsbestimmungsrecht hat, aber der weis auch nicht was ich machen kann..
habt ihr da eine idee?
ps: die strafe waren 2 jahre und nach 6 monaten wird entschieden ob ich bewährung bekomme k.a welche § das ist, gibts nur im jugend strafrecht ( hab jugendstrafe bekommen )
aber soweit ich gehört habe hat die staatsanwaltschaft berufung eingelegt, aber ich habe nun nach 5 monaten noch nix gehört ...?!
Antwort geschrieben am 07.08.2010 10:10:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sofern Sie gegen die Bewährungsauflagen, die mir hier nicht im einzelnen bekannt sind, verstoßen haben, müssen Sie in der Tat damit rechnen, dass die Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Sollten Sie zudem noch weitere Straftaten begangen haben- Sie sagen hier leider nicht, was genau Sie getan haben, so dass eine genaue Beurteilung nicht möglich ist- müssen Sie auch davon ausgehen, dasn die Bewährung widerrufen und ein neues Urteil mit einer Gesamtstrafe gesprochen wird, welches die bereits angeordnete Haftstrafe noch verlängert.
Da Ihnen mit großer Sicherheit eine erneute Verurteilung drohnt, wäre es für Sie von extrem wichtiger Bedeutung, Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufzunehmen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und danach mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Sofern Sie bereits Kontakt zu einem Anwalt haben, der Sie möglicherweise auch vorher schon betreut hat, empfehle ich Ihnen dringend, sich mit diesem in Verbindung zu setzen. Vorausgesetzt, Ihre wirtschaftliche Situation ist entsprechend, kann dieser dann beantragen, Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden.
Von Ihren Überlegungen, sich ins Ausland abzusetzen, kann ich Ihnen nur abraten. Neben der moralisch-psychologischen Problematik, dass Sie ständig auf der Flucht wären und vor diesem Hintergrund keinen geordneten Neuanfang beginnen könnten, stehen dieser "Idee" auch eine Reihe von rechtlichen Aspekten entgegen.
Laut Bundesjustizministerium besteht ein Auslieferungsabkommen mit Australien. Sie müssen also damit rechnen, dass Sie dort nicht nur verhaftet werden, wenn Sie mit internationalem Haftbefehl gesucht werden sollten, sondern dass Australien Sie auch nach Deutschland ausliefern wird. Ferner müssen Sie bedenken, dass Sie im Falle einer solchen Haftentziehung in Ihrer Reisefähigkeit völlig einschränkt sind. Sobald Ihr Pass irgendwo kontrolliert wird, besteht die Gefahr, dass Sie sofort festgenommen werden. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es keinen Sinn macht, sich in ein anderes Land abzusetzen, mit dem vielleicht momentan kein Auslieferungsabkommen besteht. Auch wenn kein solches Auslieferungsabkommen besteht, ist dies keine Garantie dafür, dass Sie tatsächlich nicht ausgeliefert werden.
Ich rate Ihnen also dringend an, sich dem weiteren gerichtlichen Prozedere in Deutschland zu stellen und die zu erwartende Haftstrafe hinzunehmen.
Ich gehe davon aus, dass Sie von dem Medikament "Diazepam" sprechen. Da es sich um ein Psychopharmakon mit Nebenwirkungen handelt, darf dies über einen längeren Zeitraum nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden. Ich gehe deswegen davon aus, dass Sie entsprechend ärztlich begutachtet worden sind und die Medikamentierung damit auch rechtlich zulässig ist. Selbst wenn die Haftanstalt über einen mittels Kamera überwachten Raum verfügt, wird dies nicht dazu führen können, dass Sie dort zwei Jahre lang untergebracht und rund um die Uhr beobachtet werden. Dazu wird es auch praktisch gesehen gar nicht kommen. Sofern Sie Suiziddrohungen aussprechen, werden Sie einer psychiatrischen Begutachtung zugeführt. Danach wird darüber entschieden, ob diese Drohungen ernstzunehmen sind. Keinesfalls werden aber Selbstmordankündigungen dazu führen, dass man Sie auf freien Fuß setzt! Je nach Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens werden Sie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Um Ihnen dabei zu helfen, Ihr Leben nach der Haftentlassung wieder in geregelte Bahnen zu lenken, stehen Ihnen während der Inhaftierung Psychologen und Sozialarbeiter auf Wunsch zu Gesprächen zur Verfügung. Häufig besteht während einer Inhaftierung auf die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erwerben und/oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Für Hilfe nach der Haft existieren in Deutschland diverse Institutionen der Haftentlassenenhilfe, die Ihnen weiter sozialpädagogische Unterstützung geben.
Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die für die Beratung auf dieser Homepage entstandenen Gebühren unbedingt zu begleichen sind, um weitere Betrugsdelike zu vermeiden.
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste rechtliche Einschätzung basierend auf Ihren Angaben möglich ist. Sollten hier Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und alles Gute für die Zukunft!
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