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Frage geschrieben am 10.01.2011 00:15:12

Betrug? Bedrohung?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1362
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 26 weitere Antworten zum Thema Betrug?.
Seit einem Jahr hatte ich eine Beziehung mit einer jungen Frau.

Ich habe ihr eine Wohnung eingerichtet was aber nicht das Problem ist.

Mit der Zeit kam heraus, dass sie die ganze Zeit noch eine andere Beziehung laufen hatte.

Es kam zu einer Konfrontation.
Danach schrieb sie mir, sie würde die andere Beziehung schon lange beenden wollen,sie würde dem Mann aber Geld schulden und ohne Rückzahlung würde er sie nicht in Ruhe lassen. Sie würde gerne das Geld von mir leihen.

Wir vereinbarten einen Betrag und eine Rückzahlung.
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag,aber in meiner Überweisung stehen die Bedingungen im Verwendungszweck, und es gibt eine email mit der Anfrage.

Kurz nachdem sie das Geld hatte stellte sich heraus, dass sie niemals vorhatte, die andere Beziehung abzubrechen. Sie hat auch nur einen Teil des Geldes verwendet, um den anderen Lover zurückzuzahlen.

Nun ist unsere Beziehung beendet und sie bestreitet, das überhaupt ein Kredit vorhanden sei und behauptet es wäre ein Geschenk-


Letzte Woche kam es noch zu einem anderen Ereignis.
Ihr Freund kam in unsere Wohnung (mit Einverständnis) um die Situation zu klären.
Im Laufe des Wortgefechtes fing meine Freundin an wiederholt mit Messern auf mich loszugehen.
Es war ohne Erfolg, da zum Glück ihr Freund und ich sie überwältigen konnten-

Da sie noch ind er Ausbildung ist, wird es schwer sein an das Geld kurzfristig zu kommen.
Sie ist Ausländerin mit Aufenthaltsgnehemigung (nicht Erlaubnis) uund gerade dabei die Einbürgerung zu beantragen.

Fragen:

1. Ist die Tatsache, dass sie mich glauben machte, die Zahlung sei elementar unsere Beziehung aufrechtzuerhalten und die andere Beziehung zu beenden, in Verbindung mit dem tatsächlichen Sachverhalt, dass sie eben dieses gar nicht vorhatte, sondern es in erster Linie ums Geld ging schon ein Betrug, unabhängig von der Frage ob es ein Kredit ist?
Die Zahlung ist geflossen (ca. 5000€)
2. Das Bestreiten der Tatsache es sein ein Kredit ist ja donn nochmal eine Steigerung...
3. Wie ist die Messersache einzuordnen?
4. Welche Schritte sind empfehlenswert?




Antwort geschrieben am 10.01.2011 01:23:17
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1+2) Für einen Betrug ist es erforderlich, dass eine Täuschung, ein Irrtum, eine Vermögensverfügung und ein Schaden entstanden ist.

Der Kreditgrund ist jedoch lediglich als Motiv auszulegen und ist nicht tatbestandsmäßig, da sie Sie über den Kredit selbst noch nicht täuschte.
Dies stellt nur dann einen Betrug dar, wenn Sie bereits im Vorfeld nie vorhatte den Kredit auch zurückzuzahlen.

Dies kann jedoch mit dem Bestreiten des Kredites sehr gut auch dargelegt werden, sodass in dieser Hinsicht die Wahrscheinlichkeit eines Eingehungsbetruges sehr hoch ist und auf jeden Fall der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden sollte.

Sie sollten aber auf jeden Fall sie schriftlich auffordern (Einschreiben und Rückschein) das Geld zurückzuzahlen, wenn ein fester Termin bereits vereinbart worden ist.

3) Auch die Messer-Geschichte sollte der Staatsanwaltschaft unverzüglich angezeigt werden, da hier sogar ein versuchter Totschlag im Raum steht und die Person daher als extrem gewaltbereit anzusehen ist.

4) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges und versuchtem Totschlag, dann mittels Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt den Kredit titulieren lassen (ist 30 Jahre lang gültig).

Gerne kann meine Kanzlei auch dies für Sie übernehmen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

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