ich verkaufe im Internet verschiedene Artikel.Nun habe ich Artikel aus China gekauft da die Spanne doch eine bessere verspricht als in Deutschland gekaufte Artikel. Ich habe eine offizielle und ordentliche Provorma-Rechnung (auf die Originale warte ich seitdem)bekommen.Auch vom Zoll kam keine weiteren Beanstandungen.Nun habe ich nach einigen Recherchen im Internet die fast 100% Gewissheit das es sich um Plagiate handelt.Was kann ich tun um mein Geld(welches nicht gerade wenig ist) zurück zu bekommen?Habe ich überhaupt irgend eine Chance (wenigstens als Händler)? Die Firma gibt es ja und ich wurde komplett betrogen da die Angaben auf der Rechnung ja dann auch nicht stimmen da dort die Markennamen aufgelistet sind und ich diese auch bekommen wollte.
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Diese Antwort ist vom 12.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.05.2008 18:24:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Da der Verkauf von Plagiaten illegal ist, ist der Kaufvertrag nichtig. Dies bedeutet, daß Sie direkt einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Sie sollten daher die Gegenseite zur Rückzahlung des Geld es auffordern.
Allerdings müssen Sie beweisen, daß die Kaufgegenstände Plagiate sind.
Zudem müssen Sie, sollte die Gegenseite das Geld nicht auf Aufforderung hin überweisen, das Geld in China einklagen. Dies könnte schwierig werden, da Sie einen Anwalt vor Ort benötigen.
Ich rege daher an, daß Sie sich mit Ihrem Zahlungsdienstleister (Bank o.ä.) in Verbindung setzen, um zu klären, ob und inwieweit die Zahlung zurückgeholt werden kann.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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