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Frage geschrieben am 12.08.2008 09:41:00

Betriebsrentenanspruch der Ex-Ehefrau

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1690
Von 1969 - 1984 war ich verheiratet und habe 1981 den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und Gütertrennung notariell vereinbart.

Unter anderem haben wir Eheleute den Ausgleich der vom Ehemann und ggf. auch von der Ehefrau erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in diesem Vertrag ausgeschlossen.

Frage:
Ist nach der heutigen Rechtslage meine Ex-Frau bei ihrem Eintritt in ihre Rente trotzdem berechtigt Anspruch auf einen Teil meiner Betriebsrente zu erheben?

Geschieht dies automatisch durch den Rententräger meiner Ex-Frau oder nur auf deren Antrag hin?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 12.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.08.2008 11:00:10
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht
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Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Auch nach heute geltendem Recht hat Ihre Ex-Frau keinen berechtigten Anspruch auf Teile Ihrer Betriebsrente.
Der BGH hat hierzu in einem Fall entschieden (Beschluss v. 8.6.2005, XII ZB 177/ 03), dass dieser Nachteil hinzunehmen sei,da ja der Entschluss zur notariellen Vereinbarung hinsichtlich der Gütertrennung auf einer freien Willensentscheidung der ehemaligen Ehepartner beruhe.

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
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Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.


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