Frage geschrieben am 07.02.2008 17:00:00
Betriebsrente
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1094Betriebsrentensystem. Die Betriebsrenten wurden vom PSV übernommen.
Leider hat die Firma aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage seit 1992 keine Erhöhungen der lfd. Renten durchgeführt.
kann ich nun einen Anspruch an den Pensionssicherungsverein stellen ?
Wenn ja, unter welchen Bedingungne ?
Mit freundlichen Grüssen.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.02.2008 17:35:46
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Der PSV ist grundsätzlich nicht zu einer Anpassung der Renten verpflichtet. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das in die Insolvenz gegangene Unternehmung sich verpflichtet hatte, die Betriebsrenten jährlich miteinem bestimmten Prozentsatz anzupassen, der nach § 16 (3) Ziff. 1 BetrAVG wenigstens 1 % beträgt.
Die allgemein gültige Verpflichtung zur Anpassungs-überprüfung entfällt dagegen mit der Insolvenz. Empfänger von Renten aus dem Pensions-Sicherungs-Verein haben damit einen Kaufkraftverlust ihrer Renten hinzunehmen.
Ich bedauere Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
