Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Betriebsprüfung.
Nach einer Betriebsprüfung für das Jahr 2006 wurde mir (Einzelfirma) folgendes auferlegt:
- 5000,00 EUR Sicherungszuschlag weil die Privatentnahmen zu gering waren.
- Rechnung über 7999,00 EUR brutto für den Aufbau eines Werbeträgers wird nicht anerkannt.
Ich bin im KFZ-Teilehandel tätig und habe mich auf Bremssysteme für leistungsstarke Fahrzeuge spezialisiert. Aus diesem Grund habe ich einen 2004 privat erworbenen Opel Calibra Turbo (Kaufpreis: 450,00 EUR, schrottreifer Zustand) für die Firma aufbauen lassen. Der TÜV ist in 2004 abgelaufen. Ich hatte also keinen privaten Nutzen, weil ich das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegen konnte.
Das Fahrzeug diente auf Treffen/Veranstaltungen und vor dem Firmensitz als Werbeträger und Ausstellungsstück. Trotzdem will der Steuerprüfer die Rechnung nicht anerkennen. Der nächste Schritt wäre der Gang vor das Finanzgericht. Wie realistisch ist es, vor dem Finanzgericht einen Erfolg zu erzielen?
Antwort geschrieben am 06.01.2012 13:48:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich nehme an, dass Ihnen hinsichtlich der Firma sogenannte Liebhaberei seitens des Finanzamtes unterstellt wurde. Dieser Begriff findet sich zwar in keinem Gesetzestext, ist aber beim Finanzamt und in der Finanzgerichtsbarkeit üblich. Unter Liebhaberei versteht man eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht, laienhaft gesprochen haben Sie Ihr Hobby zum Beruf gemacht. Das Finanzamt nimmt solche Liebhaberei immer dann an, wenn Sie eine weitere Tätigkeit haben, der Betrieb dauerhaft keinen Gewinn abwerfen wird und Sie nichts unternehmen, diesen Misstand zu beheben.
Auch die Tatsache, dass Ihr hergerichteter Opel nicht als Geschäftsausgabe anerkannt wurde, kann für diese Annahme sprechen.
Das Finanzamt neigt dazu, Ihnen Liebhaberei vorzuwerfen, wenn Sie mehrere Jahre hintereinander Verluste haben. Sie sollten daher daruaf aus sein, zwischen den jahren mit Verlusten auch einmal ein Jahr mit Gewinn einzubauen.
Wenn dies nicht der Fall ist und Sie ausreichend Gewinne verbuchen konnten und es tatsächlich nur an dem einen Fahrzeug hängt, welches nicht als Geschäftsausgabe anerkennt wird, muss man differenzieren. Grundsätzlich können Sie alles zu Werbezwecken nutzen, was sie möchten und die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Ich vemute, dass hier der Prüfer annimmt, dass das Fahrzeug für Sie persönlich hergerichtet wurde, also wieder eine Liebhaberei bzw. ein Hobby von Ihnen ist. Des weiteren muss die Rechnung nachvollziehbar sein und den allgemeinen Anforderungen entsprechen, dies kann auch ein Grund dafür sein, dass sie nicht anerkannt wird. Wenn Die Rechnung in Ordnung ist und das Fahrzeug tatsächlich nachweislich als Demonstrations- und Werbeobjekt fungiert, sehe ich eigentlich keinen Grund, die Kosten nicht anzuerkennen. Sie können doch gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch einlegen und noch einmal begründen, warum das Auto Betriebsausgabe wäre. Wenn das bereits geschehen ist und der Gang zum Finantgericht bleibt, müssen Sie für sich sicher sein, dass das Fahrzeug tatsächlich ausschließlich für die Firma zur Verfügung stand und dies ggf. auch beweisen könnten.
Hinsichtlich der Privatentnahmen müssen Sie insoweit vorsichtig sein, als Gewinn und Privatentnahme in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Das Finanzamt legt einen Circa-Wert fest, den Sie als Lebenshaltungskosten brauchen, wird dieser bei den Privatentnahmen unterschritten und zwar deutlich, könnte das Finanzamt annehmen, dass Sie Privatentnahmen aus Schwarzgeldern vornehmen.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
info@anwalt-domke.de
info@an
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.01.2012 14:03:39
Vielen Dank für Ihre Ausführungen!
Im Widerspruchsverfahren bin ich mit meinem Steuerberater bereits. Stellungnahmen (zum Halter, zur Versicherung, welche Treffen angefahren wurden, wie das KFZ zu den Treffen kam ohne Zulassung, ...) zum Fahrzeug habe ich bereits mehrfach verfasst, stets mit weiteren Rückfragen, die ebenfalls ordnungsgemäß beantwortet wurden.
Mit meinem Hobby hatte das Fahrzeug nie etwas zu tun. Deutliche Gewinne wurden jedes Jahr erzielt. Ich habe sogar mit Rechnungen Umsätze belegt, die ausschließlich durch den Werbeträger zustande gekommen sind.
Und, wie bereits erwähnt, das Fahrzeug hatte seit 2004 keine Zulassung und konnte nicht auf der Straße bewegt werden. Ich weiß nicht, welche Fakten/Beweise ich noch liefern muss?
Gibt es keinerlei ähnlich gelagerte Präzedenzfälle?
Vielen Dank für Ihre Ausführungen!
Im Widerspruchsverfahren bin ich mit meinem Steuerberater bereits. Stellungnahmen (zum Halter, zur Versicherung, welche Treffen angefahren wurden, wie das KFZ zu den Treffen kam ohne Zulassung, ...) zum Fahrzeug habe ich bereits mehrfach verfasst, stets mit weiteren Rückfragen, die ebenfalls ordnungsgemäß beantwortet wurden.
Mit meinem Hobby hatte das Fahrzeug nie etwas zu tun. Deutliche Gewinne wurden jedes Jahr erzielt. Ich habe sogar mit Rechnungen Umsätze belegt, die ausschließlich durch den Werbeträger zustande gekommen sind.
Und, wie bereits erwähnt, das Fahrzeug hatte seit 2004 keine Zulassung und konnte nicht auf der Straße bewegt werden. Ich weiß nicht, welche Fakten/Beweise ich noch liefern muss?
Gibt es keinerlei ähnlich gelagerte Präzedenzfälle?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.01.2012 14:57:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn das Verfahren noch nicht abschlägig entschieden wurde, besteht ja durchaus noch Hoffnung. Möglichweise wird auch die Höhe der Rechnung in Zweifel gezogen, aber um zu beruteilen, warum genau da Auto abgelehnt wurde, müsste ich einen Blick in die Akte werfen. Es erscheint mir schon seltsam, dass das Finanzamt sich da so querstellt. Aber wie gesagt, ohne die Akte kann ich abschließend nichts sagen.
Ein Gerichtsurteil, das ein Auto als Werbemittel (also nicht nur Werbung auf dem Auto) zum Inhalt hat, habe ich leider nicht gefunden.
Ich berate Sie gern weiter in der Sache. Sie können mich unter info@anwalt-domke.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn das Verfahren noch nicht abschlägig entschieden wurde, besteht ja durchaus noch Hoffnung. Möglichweise wird auch die Höhe der Rechnung in Zweifel gezogen, aber um zu beruteilen, warum genau da Auto abgelehnt wurde, müsste ich einen Blick in die Akte werfen. Es erscheint mir schon seltsam, dass das Finanzamt sich da so querstellt. Aber wie gesagt, ohne die Akte kann ich abschließend nichts sagen.
Ein Gerichtsurteil, das ein Auto als Werbemittel (also nicht nur Werbung auf dem Auto) zum Inhalt hat, habe ich leider nicht gefunden.
Ich berate Sie gern weiter in der Sache. Sie können mich unter info@anwalt-domke.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Domke direkt

