Betriebskostennachzahlung trotz unklarer Formulierung im Mietvertrag
13.06.2012 14:48 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Sarah Scherwitzki
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Betriebskostennachzahlung,aber im Mievertrag keine genaue Regelung
Ich habe in meinem Mietvertrag eine Miete inkl. 200€ Nebenkosten mit dem Vermieter vereinbart.Die Nebenkosten werden nicht aufgeführt,auch nicht als Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung.Unter Punkt 1 meines Vertrages steht ferner der Satz "Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt,soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt".
Ziffer 2 des Mietvertrages sieht wortgetreu folgendermaßen aus:
2.Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von ...........Euro monatlich. (Das gepunktete Feld ist im Mietvertrag durchgestrichen)
b)für Wasserversorgung,Entwässerung,Müllabfuhr a)einen Pauschalbetrag b)eine Vorauszahlung in Höhe von .......monatlich ( es ist weder Pauschalbetrag angekreuzt, noch eine Vorauszahlung eingetragen,aber auch nicht durchgestrichen).
Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.Ist ein Pauschalbetrag vereinbart,erfolgt keine Nachforderung.
So,das wäre der nette Wortlaut.Wir haben letzten Jahr keine Nebenkostenabrechnung bekommen (eingezogen 2010) und sind auch lt.Mietvertrag davon ausgegangen,dass es sich um eine Pauschalmiete handelt,sprich wir bekommen nichts zurück,zahlen aber auch keine Nachforderung. Nun hat uns unser Vermieter letzte Woche einen Grundbesitzabgabenbescheid für unser Nebenhaus gegeben und will eine Nachzahlung wegen höherem Wasserverbrauch im letzten Jahr. Eine richtige Nebenkostenabrechnung haben wir nicht bekommen.
Nun meine Frage: Darf der Vermieter laut Angaben im Mietvertrag überhaupt eine Nachforderung bezüglich Wasser-und Heizkosten stellen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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