Betriebskostenabrechnung und Kautionsrückzahlung
13.02.2011 16:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrte Anwälte!
Wir haben von Oktober 2007 bis April 2010 eine Mietwohnung in Berlin bewohnt. Die Betriebskostenabrechnung wurde jährlich durchgeführt und uns schriftlich zugestellt. Wird haben jeder Abrechnung widersprochen, jedoch hat die Hausverwaltung nie auf unsere Widersprüche reagiert, nicht mal mit einer Empfangsbestätigung. Im April 2010 sind wir ausgezogen, da uns die Miete und die jährlich extrem hohen Nachzahlungen zu teuer wurden (im Schnitt ca. 1000,- € pro Jahr, in der Vorauszahlung waren keine Wasserkosten berücksichtigt). Für diese Wohnung hatten wir eine Kaution von ca. 1700,- € hinterlegt (die wir noch vor Unterschrift des Mietvertrages in voller Höhe zu zahlen hatten, andernfalls hätten wir die Wohnung nicht bekommen). Nach unserem Auszug erhielten wir im Sommer diesen Jahres einen Auszug aus unserem Mietenkonto, auf dem die Kaution bereits mit den ausstehenden Betriebskosten verrechnet worden war (ohne uns das anzukündigen) und darüber hinaus noch eine Restsumme gefordert wird. Jetzt unsere Frage: was können wir in Bezug auf die alten Betriebskostenabrechnungen unternehmen, denen wir widersprochen haben und ist es rechtens die Kaution einfach komplett einzubehalten und zu verrechnen? Die Hausverwaltung hat uns in der letzten Woche eine Mahnung geschickt und fordert die Zahlung bis zum 18.02.2011.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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