Betriebskostenabrechnung / Zeiträume und Ordnungsmäßigkeit
27.02.2011 13:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.01.2011 habe ich meine Betriebskostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten und habe dazu einige Fragen. Aber vorab erst einmal das Schreiben von meinem Vermieter.
"Sehr geehrter Herr ***,
hiermit lasse ich Ihnen nachstehend wieder eine Abrechnung über Ihren Wasserverbrach zukommen.
Rechnung der Firma "Stadtwerke" vom 22.02.2010 für den Verbrauchszeitraum vom 18.01.2009 bis 16.02.2010 in Höhe von EUR ***.
Bei 9 Mietern im Hause errechnt sich je Mieter ein Betrag in Höhe von EUR ***. Bei Ihnen ist abzurechnen für 2 Personen. = *** Euro.
Sie haben in den 13 Monaten dieser Abrechnungszeit Zusatzzahlungen mit Ihrer Mietzahlung folgt geleistet: 12 X EUR 10,00, 1 X ./. 20,00, sodaß hier ein Betrag in Höhe von 100,00 zum Abzug kommt.
Nachzahlung: EUR ***
Weiter erhalten Sie hiermit die Heizkostenabrechnung der Firma *** vom 14.04.2010. Für den Abrechnugnszeitraum vom 01.02.2009 bis 31.01.2010 weist diese eine Nachzahlung in Höhe von EUR *** aus."
Nun steht in meinem Mietvertrag welcher vom Jahre 2001 ist, folgendes zur Betriebskostenabrechnung drin.
"Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen, spätestens jedoch 12 Monte nach Beendigung des Abrechnungszeitraums. Der Mieter ist berechtet, in angemessener Zeit nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen bei dem Vermeter oder der von ihm bestimmten Stelle einzusehen. ...."
Nun zu meinen Fragen:
Ist es überhaupt erlaubt in einer Abrechnung zwei unterschiedliche Abrechnungszeiträume zu wählen?
Der Wasserverbrauch geht über ein Abrechnungszeitraum von 12 Monaten hinweg. Ist dieser Teil der Abrechnung damit ungültig? Und wenn Ja, was ist mit der Zusatzzahlung von 100 Euro, da die beim Wasserverbrauch verrechnet wurden?
Des Weiteren dachte ich, dass alle Abrechnungen aus dem Jahre 2009 bis zum 31.12.2010 dem Mieter hätten zugehen müssen. Ist die Abrechnung daher noch gültig?
Wie sieht die Rechtslage bezüglich der Abrechnung sonst aus?
Vielen Dank für die Hilfe und Informationen.
P.S. Die Abrechnungen für den Wasser- und Heizungsverbrauch wurden mit der Betriebskostenabrechnung zugeschickt.
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