Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung Verjährung
12.01.2011 13:39 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem: Ich habe am 31.12.2010 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2009 in den Briefkasten meines Mieters geworfen. Für den Mieter ist es die erste Abrechnung, da der Vorverwalter es leider die letzten Jahre versäumt hat eine zu erstellen. Nun fordert der Mieter in einem Brief vom 07.01.2011 die Abrechnungen 2006, 2007 und 2008. Leider habe ich keine Rechnungen für diesen Zeitraum, da der Vorverwalter nicht gründlich gearbeitet hat.
Meine Fragen lauten daher:
Kann der Mieter tatsächlich die Abrechnungen für 2006, 2007 und 2008 fordern?
Wann verjährt sein Anspruch?
Bin ich überhaupt verantwortlich, wenn der Vorverwalter seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt hat?
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 80 weitere Antworten zum Thema:
Verjährung Heizkostenabrechnung
Verjährung Heizkostenabrechnung









