Betreuungsunterhalt berechnet oder geraten?
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Situation:
Die Mutter (2 Kinder, 10 und 11 Jahre, ungelernt, kein Schulabschluss) war zum Zeitpunkt der Geburt unseres Kindes, bereits Harz4-Empfänger seit mehreren Jahren.
Wir waren nicht verheiratet und zurzeit zahle ich an die ARGE den Betreuungsunterhalt für die Mutter.
Wenn ich richtig informiert bin, beträgt der Harz4-Satz für Erwachsene 364EUR seit 02.2011.
Ich bin im Besitz aller, in der fraglichen Betreuungszeit (02.2009-02.2012), bewilligten Harz4-Bescheide der Mutter. (Diese habe ich von Ihr erhalten; wir haben ein gutes Verhältnis.)
Die in diesen Bescheiden enthaltenen Beträge weichen ausnahmslos alle von denen ab, die mir die ARGE auf Anfrage bisher mitgeteilt hat.
(Nur zur Klarstellung- der Kindesunterhalt ist unstrittig, die Höhe der Betreuungszahlung ist nicht plausibel.)
Frage:
Wie kann ich die Höhe des Betreuungsunterhaltes ordentlich nachvollziehen, sodass ich sicher sein kann, dass die ARGE nicht frei gewählte Unterhaltsbeträge von mir fordert?
Mit welchem Recht fordert die ARGE mehr Unterhalt von mir, als der normale Harz4-Satz ist?
Wie kann ich am besten unrechtmäßige Forderungen abwehren?
Betreuungsunterhalt









