Betreuungsrecht - Bankenvollmacht
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 2 Stunden
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt: Mein 82jähriger Vater hatte dieses Jahr im April einen Schlaganfall und ist nun kognitiv sehr eingeschränkt. Für die meisten Rechtsgeschäfte wurde er nach dem medizinischen Gutachten als weitestgehend geschäftsunfähig eingestuft.
Im März hatte er noch zugunsten seiner Tochter eine sofort wirksame Vorsorgevollmacht unterzeichnet (uneingeschränkt für Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge,....) sowie auch eine Generalvollmacht für Konto und Depot. Für die Unterzeichnung der Vollmacht gibt es Zeugen und er war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bei bester körperlicher und geistiger Gesundheit.
Die Bank will die Vorsorgevollmacht nicht anerkennen (beim Vormundschaftsgericht wurde sie geprüft und akzeptiert), weil sie nicht in der Bank unterzeichnet wurde, und trägt vor, daß man bei Vollmachten nie wisse, ob sie echt seien. Bis zum Schlaganfall hat die Bank aber problemlos seine Aufträge angenommen, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtsunterzeichnung können also nicht vorliegen..
Wie müßte man nun vorgehen? Eine Überweisungsauftrag abgeben und bei Abweisung Klage einreichen? Da einige dringende Zahlungen anstehen (Haushaltshilfe,...) ist die Sache sehr dringend, inwieweit kommt auch einstweiliger Rechtsschutz in Betracht?
Zweite Frage: Die Ehefrau des Vaters lebt im gemeinsamen Haus. Der Vater wird demnächst aus dem Pflegeheim zu seinem Sohn ziehen. Sie weigert sich jedoch seinen Ausweis und den Großteil seiner Kleidung herauszugeben.
Hat die Tochter mit der Betreuungsvollmacht ein Rechts auf Zutritt zum Haus? Einen Hausschlüssel hätte sie, möchte aber ohne Klärung des Zutrittsrecht das Haus nicht betreten.
Kann sie auch Dokumente des Vaters verlangen (Geburtsurkunde, Bankunterlagen, Zeugnisse, Fotoalben,...) oder zumindest die Möglichkeit Kopien von den Dokumenten zu machen?
Da auch der Ausweiswichtig wäre, gibt es auch hier die Möglichkeit mittels einstweiligem Rechtsschutz etwas zu unternehmen?
Letzte Frage: Die Ehefrau hat selbst schon geistige Defizite und bringt den seelisch und psychisch angeschlagenen Vater bei Besuchen in höchste Aufregung, da je nachdem Selbstmord, Scheidung,... und sonstiges androht werden. Der Hausarzt, das Pflegepersonal und die Betreuungsstelle haben empfohlen Besuche zu untersagen. Kann man der Ehefrau in einem solchen Fall untersagen oder zumindest eine Aufsichtsperson bei Besuchen verpflichtend zur Seite stellen?
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