Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 37 weitere Antworten zum Thema Betreuung.
Oma und Opa seit Januar im Pflegeheim. Zwei Kinder. Sohn wenig Kontakt wegen Missbrauchsvorwürfen gegen Mutter und von Opa nicht erwünschten Enkeln. Tochter viel Kontakt. Tochter wohlhabend, möchte aber Elternhaus verkaufen, um Pflegekosten zu decken. Dazu lässt sie Opa für dement erklären und wird Bevollmächtigte. Richter, Arzt, Pflegerin anwesend. Sohn wird vom Gericht nicht und von Tochter unzureichend informiert. Tochter findet Käufer, der Kredit aufnimmt, Kaufvertrag wird am 28. April geschlossen. Sohn beschließt, Opa nach Einverständnis betreff Verkauf zu fragen und erfährt jetzt erst von vorgeblicher Demenz. Einstündiges Gespräch. Opa ziemlich klar im Kopf, lehnt Verkauf vehement ab. Gespräch aufgezeichnet und kurzzeitig Pflegerin als Zeugin hinzugezogen. Sohn beschließt, Elternhaus in Familie zu halten und selbst zu kaufen oder zumindest Verkauf vorläufig zu verhindern. So etwas wie Einstweilige Verfügung möglich? Zweitgutachten durch anderen Arzt möglich?Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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