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Frage geschrieben am 06.02.2010 17:23:10

Betreuung- Niessbrauch

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1440
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrer Herr Anwalt
Ich habe Probleme mit dem Sozialamt. Folgender Sachverhalt
Meine Tante liegt im Wachkoma seit mitte 2009, Ihr Einkommen liegt bei 770 €, deshalb mußte Antrag auf Sozialhilfe gestellt werde, für die Heimunterbringung. Vor Eintritt der Hirnblutung war sie im Vollbesitz ihres geistiges Zustandes, jedoch hatten wir 2006 eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt, die nach nun nach der Hirnblutung greift.
Nun möchte des Sozialamt von mir Auskünfte über Abhebungen die vor der Hirnblutung waren und ich kann dazu keine Angaben machen.
Außerdem habe ich noch ein Problem, sie hat mir ihr Haus 1993 geschenkt und darin dafür das Niessbrauchsrecht mit einen Jahreswert von 2400 DM. Das Sozialamt möchte den Notarvertrag von 1993, muß ich den vorlegen, obwohl die 10 Jahre um sind.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.02.2010 18:07:18
Rechtsanwältin Dr. Irmela Nagel
Pfarrer-Weißenfeld-Str. 3, 50374 Erftstadt, Tel: 02235/4679732, Fax: 02235/9543958
Erbrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1.vom Sozialamt verlangte Auskünfte

Wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt – wie im Falle Ihrer Tante durch die Heimaufnahme - , prüft das Sozialamt grundsätzlich, ob innerhalb der letzten 10 Jahre Vermögen verschenkt wurde oder irgendwo noch Vermögenswerte existieren könnten. Deshalb werden eben auch Auskünfte über nicht zu klärende Auszahlungen verlangt.

Nach Ihren Angaben handelt es sich um Barabhebungen. Hierbei müsste sich sicherlich klären lassen – eventuell durch die mikroverfilmten Auszahlungsbelege bei der Bank - , wer die Abhebungen vorgenommen hat. Wenn dies Ihre Tante war, dann dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass sie im Wachkoma keine Auskünfte über den Verbleib oder die Verwendung des Geldes machen kann. Sollte jemand anders das Geld abgehoben haben, sähe die Sache möglicherweise anders aus. Dann müsste geklärt werden, wie es verwendet wurde oder ob es üblich war, dass jemand für Ihre Tante Abhebungen vornahm und ihr das Geld dann übergab.

Nach Ihren Aussagen handeln Sie aufgrund der Vorsorgevollmacht erst seit 2009. Sie sollten also zunächst die Bank kontaktieren und klären, ob dort entweder festgestellt werden kann, wer die Abhebungen vorgenommen hat oder ob bestätigt werden kann, dass Sie oder jemand anders vor der Hirnblutung nicht über das Konto verfügen konnte.


2.zum Nießbrauchrecht

Wenn es sich um eine Schenkung ohne irgendwelche Auflagen oder Verpflichtungen handeln würde, müssten Sie den Notarvertrag nach Ablauf von 10 Jahren nicht vorlegen.

In Ihrem Fall ist das Grundstück aber mit dem Nießbrauchrecht belastet, das – wie Sie ausführen – einen Jahreswert von 2.400 DM, also etwas mehr als 1.200 Euro hat. Ein solches Nießbrauchrecht wird in der Regel auf Lebenszeit vereinbart. Insoweit kann also keine Zehn-Jahres-Frist abgelaufen sein, zumal Ihre Tante wohl bis 2009 das Nießbrauchsrecht noch ausgeübt hat.

Kann oder will der Nießbrauchberechtigte sein Nießbrauchrecht dauerhaft nicht mehr ausüben, stellt sich die Frage, zu welchen Konditionen das Nießbrauchsrecht gelöscht werden kann oder welchen Vorteil es für den Grundstückseigentümer hat, dass der Nießbrauchsberechtigte sein Recht nicht mehr ausüben kann.

Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass das Sozialamt auch klären möchte, ob das Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit vereinbart wurde – wie im Regelfall – oder ob es abweichende Bestimmungen gibt. Nach allem wird sich die Vorlage des Notarvertrags nicht vermeiden lassen.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.



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Betreuung- Niessbrauch | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2010-02-07
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