Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Betreuer.
Der Betreuer meiner Ehefrau hat mistgebaut, er hat meiner Frau erlaubt über eine Kindergeldnachzahlung von ca. 3000,- zu verfügen, nun soll meine Frau die inzwischen nicht mehr unter betreung steht dem landkreis Cuxhaven ca. 2000,- zurückzahlen,
dem gericht gegenüber hatte meine frau vor kenntnis des rückzahlungbescheides entlastung erteilt, kann sie das geld nun vom betreuer zurück fordern?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.1.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 27.1.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.01.2006 12:31:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 214
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 214
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.
Generell kann sich ein Betreuer schadensersatzpflichtig machen im Falle von Pflichtverletzungen. Wegen der Erlaubnis über das Kindergeld zu verfügen erklärt sich aber nicht automatisch eine Pflichtverletzung. Insoweit wäre auch maßgeblich, ob der mangelnde Rechtsgrund (im Kindergeldbescheid oder anhand der wesentlichen Umstände) erkennbar war und ob durch die erlaubte Ausgabe des Geldes ggf. Ansprüche gegen die Frau erloschen sind, sodass ein Schaden zu verneinen wäre.
Die „Entlastung“ spräche zudem gegen einen Anspruch (soweit diese wirksam erklärt werden konnte). Ich kann Ihnen nur nahe legen, den vollständigen Sachverhalt von einem Anwalt Ihres Vertrauens prüfen zu lassen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
Hans-Christoph Hellmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Hellmann & Pätsch Rechtsanwälte
www.hellmannundpaetsch.de
facebook:www.facebook.com/hellmannundpaetsch
mail@hellmannundpaetsch.de
05139/9703334
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hellmann direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
notariell beglaubigte Vollmacht durch den Betreuer genehmigungspflichtig?
Betreuungsrecht - Betreuer verhängt Besuchsverbot für Angehörige ohne Grund
Betreuungsrecht: Ärztliche Schweigepflicht bei gesetzlichem Betreuer
Betreuungsrecht: Vergütung des Betreuers bei hohen Schulden des Betreuten
BtG-Entlassung als Vereinsbetreuer
Betreuungsrecht - Betreuer verhängt Besuchsverbot für Angehörige ohne Grund
Betreuungsrecht: Ärztliche Schweigepflicht bei gesetzlichem Betreuer
Betreuungsrecht: Vergütung des Betreuers bei hohen Schulden des Betreuten
BtG-Entlassung als Vereinsbetreuer

