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Frage geschrieben am 09.02.2011 10:07:40

Betankung Heizöl nach Auszug – Berechnung der Kosten

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1785
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 786 weitere Antworten zum Thema Auszug.
2001 Einzug in ein Einfamilienhaus, Heizöltank wurde durch Eigentümer betankt und voll übergeben.

Nun Auszug, der Heizöltank wurde wieder durch den Eigentümer gefüllt und eine Nebenkostenabrechnung mit den Kosten der neuen Betankung von 2011 gestellt, mit den Hinweis auf den Mietvertrag das durch den Mieter die Kosten des verbrauchten Brennstoffes zu tragen sind.

Wäre hier nicht die Höhe des Heizölpreises von 2001 zu veranschlagen?


Antwort geschrieben am 09.02.2011 10:18:41
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung anhand Ihrer Angaben wie folgt:

Da Sie laut Mietvertrag die Kosten des verbrauchten Brennstoffes zu tragen haben, müssen Sie nicht die Neubefüllung, von der Sie zudem nichts mehr haben, bezahlen.

Da der Anspruch auf Bezahlung der 2001er Befüllung verjährt ist, müssen Sie nichts bezahlen.

Eine Prüfung des Mietvertrages hinsichtlich der Heizkosten kann eine Erstberatung nicht ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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