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Guten Tag,
gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland auch bei Selbständigen die keine Arbeitnehmer sind?
Speziell interssant sind Dienstleister aus dem Ausland die weder in Deutschland wohnhaft sind, noch in Deutschland eine Arbeit durchführen, aber trotzdem in Deutschland Geld verdienen.
Wenn auch hier das Doppelbesteuerungsabkommen gilt, dann müßten ja auch die ersten 70000 oder so Euro die derjenige in Deutschland verdient ganz normal in Deutschland versteuert werden (Steuererklärung usw.)
Erklärungsbeispiel:
US Amerikaner schickt sein Fahrzeug nach Deutschland wo er es dann unter seinen Namen anmeldet und zulässt (anmelden & zulassen lässt weil ja nicht vor Ort) um es dann an Dritte zu vermieten. Daraus entstehende Mieteinnahmen sind in Deutschland bis zu einer Grenze steuerpflichtig? oder nicht?
Antwort geschrieben am 31.03.2011 20:32:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Wenn Sie in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, sind auch ohne Ansässigkeit hier steuerpflichtig. Es kommt nicht darauf an, dass Sie persönlich hier tätig werden. Vermietung von Pkw erfordert keinen persönlichen Arbeitseinsatz, das können Sie auch über Personal durchführen. Die Besteuerung ergibt sich aus §§ 1,49 EStG. Sie müssen hier für die Vermietung ein Gewerbe anmelden, dadurch erfährt das Finanzamt automatisch von Ihrer Tätigkeit hier.
Das DBA Deutschland - USA bestätigt diese Regelung, indem es dem Staat das Besteuerungsrecht gibt, in dem die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Eine Grenze, bis zu der Einkünfte besteuert werden können, besteht hier nicht. Die Besteuerung erfolgt nach den Vorschriften für "beschränkt Steuerpflichtige". Sie können dann nicht alle steuerlichen Vorteile beanspruchen wie ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Deutschland.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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