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Frage geschrieben am 27.01.2011 09:41:00

Bestellung eines Neuwagens (Ratenkauf) durch eine GmbH

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 831
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo, ich habe als Geschäftsführer unserer GmbH einen Neuwagenvertrag unterschrieben! (Finanzierung) Kann ich von diesem Vertrag zurücktreten? Gruß F.J.Mroz


Antwort geschrieben am 27.01.2011 10:19:03
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ohne weitere Vertragsstörungen nur dann möglich, wenn dies mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Ansonsten gilt der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten".

Der Umstand der Finanzierung berechtigt eine GmbH nicht zum Rücktritt. Die Regelungen über Verbraucherkreditverträge, die eine Widerrufsmöglichkeit gem. § 495 BGB iVm . § 358 BGB vorsehen, gelten für die GmbH als Nichtverbraucher nicht.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt

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Götz, Matthes & Wallhöfer
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58256 Ennepetal

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