Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema Bestellung.
Guten Abend,
wir haben folgendes Problem:
Jemand bestellt neuerdings regelmäßig Waren bei diversen Versandhäusern auf den Namen meines Stiefvaters. Bisher hat er die Pakete zurückgesendet, bzw. nicht angenommen und einen entsprechenden Anruf beim jeweiligen Versandhaus getätigt, so dass bisher keine Rechnungen o.ä. eingegangen sind. Jedoch kann es passieren, dass z.B. ein Nachbar ein Paket annimmt, wenn meine Eltern nicht im Haus sind.
Mein Stiefvater war heute bei der Polizei, dort hieß es lapidar: "da können wir nichts machen" ..."Pech gehabt". Ich bin stinksauer. Welche Möglichkeiten haben meine Eltern, um sich zukünftig gegen solche Vorfälle zu wehren. Meinen Eltern geht es finanziell nicht sehr gut. Kann man den Besteller ausfindig machen? Es gibt bereits einen Verdacht. Ein Junge, der im selben Haus wie meine Eltern wohnt (öfters mal straffällig) wurde dabei erwischt, wie er versuchte mit einem Stock die Post aus dem Briefkasten meiner Eltern zu holen. Daher könnte er auch die Daten von meinem Stiefvater haben. Einmal war ein Brief von der Krankenkasse in der Post, der aussah, als wäre er schon mal geöffnet gewesen. Nunja, nur Mutmaßungen. Kann die Polizei die Bearbeitung einfach verweigern? Wie gehen wir am besten vor? Wie verhalten sich meine Eltern richtig, um nicht zahlungspflichtig zu werden?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 11.01.2011 21:31:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Welche Möglichkeiten haben meine Eltern, um sich zukünftig gegen solche Vorfälle zu wehren?
Da man nicht weiß, wer der Täter ist, kann man leider nicht viel machen.
Soweit weitere Bestellungen eingehen, müssen diese immer wieder zurückgesandt werden.
2) Kann man den Besteller ausfindig machen?
Man müsste versuchen, die IP-Adresse zu ermitteln, wenn er online bestellt oder die Telefonnummer, wenn er es telefonisch versucht.
Andere Wege sind nicht gegeben.
3) Kann die Polizei die Bearbeitung einfach verweigern?
Nein, die Polizei muss ermitteln, kann aber auch nicht mehr machen, als mit den Versandhäusern zusammenzuarbeiten und versuchen, IP oder Telefon zu ermitteln.
4) Wie gehen wir am besten vor?
Sie erstatten Anzeige gegen Unbekannt. Es kann sich auch empfehlen, eine Detektei zu beauftragen, die den Verdächtigen überwacht.
5) Wie verhalten sich meine Eltern richtig, um nicht zahlungspflichtig zu werden?
Immer wenn unbestellte Ware kommt, muss diese zurückgeschickt werden. Dann muss am besten auch jedes Mal Anzeige erstattet werden.
Mehr können die Eltern hier leider nicht machen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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