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Bestehende Hypotheken durch Verkauf an Ehepartner umschulden


| 17.07.2012 15:09 |
Preis: 65,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix Westpfahl




Hallo,

wir haben vor ca. 3 Jahren gebaut auf eigenem Grundstück.
Finanziert über 1 Bank mit 4 Darlehen:
2x Bankdarlehen
2x KfW-Darlehen
Festverzinst auf 10 Jahre, somit ist das Dahrlehen noch nicht ablösbar.

Eigentümer im Grundbuch: 1 Person
Dahrlehensnehmer : 2 Personen (Eheleute)


Laut Aussage der Bank ist eine vorzeitige Auflösung der Vertrage nur bei einem Verkauf möglich, natürlich mit zusätzlichen Gebühren und Ausfallzinsen.
Aber bei einem Vorteil von ca. 300€ je Monat, bei einer anderen Bank, einer genaueren Betrachtung würdig.

Mir geht es nicht(!) um die wirtschaftlichkeit,
sondern
ich möchte wissen ob

1.) Der Verkauf zwingend notwendig ist, d.h.
ein Kaufvertrag erstellt werden muss, oder
ob eine notarielle Umschreibung des
Eigentümers aussreicht.

2.) Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen werden
muss, können weitere Kosten anfallen?
z.B. wegen Spekulation, da ich erst 3 Jahre
Eigentümer bin.

3.) Ist diese "Idee" an den Ehepartner
zu überschreiben/zu verkaufen überhaupt
rechtlich in trockene Tücher verpackbar,
zumal wir beide wieder als Dahrlehensnehmer
eintreten müssten, oder völlig absurd.


Wenn Sie eine konkrete Chance sehen, sind wir an einer weitergehenden Beratung interresiert.

Danke für Ihre Hilfe!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Verkauf Ehepartner
17.07.2012 | 17:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Felix Westpfahl
4 Bewertungen
Sehr geehrte(r) FragestellerIn,

unter Zugrundelegung ihres geschilderten knappen Sachverhaltes sind die Fragen 1.) bis 3.) wie folgt zu beantworten:

1.)
a.)
Abgesehen von der außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Schuldner (also Sie) von Immobilienkrediten beim Verkauf der Immobilie und zur Absicherung eines zusätzlich benötigten Kredites das Darlehen vorzeitig kündigen. Der finanzierenden Bank steht bei der vorzeitigen Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. In anderen Fällen kann die finanzierende Bank die vorzeitige Kündigung ablehnen. Dies geschieht auch zumeist. Selbstverständlich kann aber mit der Bank über eine freiwillige vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen Zahlung des Entschädigungsbetrages verhandelt werden.

b.)
Eine notarielle Umschreibung ist soweit unabhängig vom schuldrechtlichen Darlehensvertrag zu beurteilen. Diese ändert soweit nicht den Darlehensvertrag, wo es 2 Darlehensnehmer sind; soll heißen eine Umschreibung ist nicht zielführend und erzeugt auch kein Kündigungsrecht des Darlehensvertrages.

2.)
Für den Abschluss eines Kaufvertrages werden Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten richten sich dann nach gesetzlichen Vorgaben und orientieren sich auch am Gegenstandswert des Hauses. Den Anfall der Kosten wird man auch nicht entgehen können.

3.)
Wie oben erwähnt, ist eine Überschreibung so ohne weiteres nicht möglich und zudem nicht zielführend.
Ob die Bank einem Kaufvertrag zustimmen wird, bleibt abzuwarten. Es verhält sich gemäß der rechtlichen Regelungen so, dass die Bank solch einem Kaufvertrag quasi zustimmen muss; bzw. könnte Sie es ablehnen, dass Sie beide wieder Darlehensnehmer sind.Es liegt insoweit an der Bank, ob sie gewillt ist, sie aus dem gegenwärtigem Darlehensvertrag zu entlassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen unter Zugrundelegung ihres geschilderten Sachverhalts zufriedenstellend beantworten.



WMVP Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Felix Westpfahl
Osterstraße 1
30159 Hannover
www.wmvp.de
info@wmvp.de

Nachfrage vom Fragesteller 17.07.2012 | 20:02

Danke Herr Westpfahl für Ihre ausführliche Antwort.

Zu Antwort 3 möchte ich Sie um eine einfachere/eindeutige Erklärung bitten.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss Bank A einer Kündigung der Verträge grundsätzlich zustimmen, wenn die Immobilie verkauft werden soll - selbst bei Verkauf zwischen Ehepartnern die gemeinsam Schuldner sind am zu kündigenden Vertrag.

Vorausgesetz wir finden eine Bank B die der Person 2 das Darlehen gewährt, auch wenn Person 1 wieder Mitschuldner werden muss.

Habe ich Ihre Erklärung richtig verstanden?




Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 18.07.2012 | 10:57

Ungeachtet des außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie von Immobilienkrediten beim Verkauf der Immobilie und zur Absicherung eines zusätzlich benötigten Kredites das Darlehen vorzeitig kündigen. Der finanzierenden Bank steht bei der vorzeitigen Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
In anderen Fällen kann die finanzierende Bank die vorzeitige Kündigung ablehnen.

Selbstverständlich kann aber mit der Bank über eine freiwillige vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen Zahlung des Entschädigungsbetrages verhandelt werden.

Bewertung des Fragestellers 2012-07-18 | 12:58


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"Hallo liebe Leser, wir haben nichts erfahren, was wir nicht schon wussten. Eine Lösung wurde zwar im Ansatz in Antwort 3 "umschrieben", jedoch nach Bitte um einer genaueren Erklärung, umso allgemeiner beantwortet. Die Nachfrage hätte mit einem schlichten "JA" oder "NEIN" beantworten werden können. Somit wissen wir noch nicht einmal ob unser Verständnis der Antwort richtig oder falsch ist. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-07-18
3,4/5.0

Hallo liebe Leser, wir haben nichts erfahren, was wir nicht schon wussten. Eine Lösung wurde zwar im Ansatz in Antwort 3 "umschrieben", jedoch nach Bitte um einer genaueren Erklärung, umso allgemeiner beantwortet. Die Nachfrage hätte mit einem schlichten "JA" oder "NEIN" beantworten werden können. Somit wissen wir noch nicht einmal ob unser Verständnis der Antwort richtig oder falsch ist.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Felix Westpfahl
Hannover

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