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Habe mein Fahrzeug am 18.09.2011 im Internet zum Verkauf angeboten.Ein Käufer meldete sich per Telefon und bot eine Anzahlung von 500.-€ per Überweisung an.Er forderte außerdem eine Bestätigung per E-Mail das ich ihm das Fahrzeug für den angebotenen Preis verkaufe.Dieser Bitte kam ich nach.Habe das KFZ jedoch anderweitig verkauft.Kann ich die Anzahlung einfach zurück überweisen und von dem "angeblich" geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen nach dem Fernabsatzgesetz zurücktreten???Antwort geschrieben am 19.09.2011 19:50:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht lediglich bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, wobei dann auch nur dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie entweder beide Verbraucher sind oder Sie aber ein Unternehmer, sodass ein Widerrufsrecht nicht besteht und der Vertrag weiter wirksam ist.
Wenn Sie nunmehr das Fahrzeug anderweitig verkauft haben, stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche und auch der Rückzahlungsanspruch der Anzahlung gegen Sie zu.
Da Sie das zweite Geschäft vermutlich auch nicht mehr rückgängig machen können, empfehle ich Ihnen, dass Sie dem Erstkäufer unverzüglich den bereits getätigten Verkauf anzeigen, sodass dieser nicht eventuell schon weitere Aufwendungen hatte, im Vertrauen darauf, dass er das Fahrzeug bekommt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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