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Weihnachtsgeld in 2010 war versehentlich voll in die Pfändung mit einbezogen worden. Nach Absprache Gehaltsbuchhaltung und RSB-Bearbeiterin war Rückzahlung vereinbart. RSB-Bearbeiterin verzögert aber aus augenscheinlich niederen Beweggründen die Rücküberweisung. Was kann man tun ?Antwort geschrieben am 23.04.2011 11:30:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Aus meiner Sicht haben Sie zwei Möglichkeiten.
Entweder Sie fordern die Insolvenzverwalter unter Fristsetzung von 10 Tagen auf, den vereinbarten Rückzahlungsbetrag zu überweisen.
Eine Kopie des Schreibens senden Sie an das Insolvenzgericht.
Die zweite Möglichkeit ist, dass die falsche Gehaltsabrechnung korrigiert wird und der zu wenig ausgezahlte betrag in der kommenden Abrechnung dann ausgezahlt wird. Im Zuge dessen geht dann ein geringerer Betrag an die Insolvenzmasse.
Der letzte Weg ist aus meiner Sicht der Einfachste, da Sie bzw. die Gehaltsabrechnung es in der Hand haben, dass der falsch abgeführte Betrag Ihnen zugute kommt. Sollte die Gehaltsabrechnung diesen Weg nicht mittragen, bleibt Ihnen nur den Insolvenzverwalter unter Fristsetzung zur Rückzahlung aufzufordern.
Kommt er der Rückzahlung innerhalb der Frist nicht nach, bleibt Ihnen dann nur die gerichtliche Durchsetzung ihres Anspruches mittels Mahnbescheid oder Klage.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
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