Beschuldigtenladung bei Kripo wg Verdacht des Verstoßes gegen BtmG
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie um Hilfe bitten, da ich überhaupt nicht weiß, wie ich handeln soll.
Ich bin 26 Jahre alt, Studentin und alleinerziehende Mutter.
Ich bin noch nie straffällig geworden, auch noch nie in Konflikt mit der Polizei wegen Verstoß gegen BtmG geraten.
Mir ist folgendes passiert: Ein recht guter Freund ist wegen Drogenhandels (Marihuana) im Gefängnis, er befindet sich momentan meines Wissens nach noch in Untersuchungshaft, laut Polizei steht ihm eine mehrjährige Haftstrafe bevor.Die Verhandlung steht wohl noch aus.In diesem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.
Gestern erhielt ich eine Beschuldigtenvorladung von der Kripo. Ich rief an, um zu erfahren, worum es geht, der Betreff stand nämlich nicht auf der Vorladung.Folgendes wurde mir gesagt: Es geht darum, dass ich im Zusammnehang mit dem Freund wohl genannt wurde als Käuferin/Konsumentin. Es liegen wohl Telefonate und Gespräche vor. Nicht nur ich erhielt diese Vorladung, eine Freundin ebenfalls.
Dass ich gelegentlich etwas gekauft habe, lässt sich nicht bestreiten, allerdings telefonierte ich auch einfach so relativ häufig mit dem Freund, als Freunde ja völlig normal.Ich weiß nicht, welche Gespräche usw aufgenommen wurden oder was gesagt wurde.
Nun weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Soll ich bei der Vernehmung erscheinen oder nicht? Soll ich schweigen oder mich äußern?
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, sollte es sich bestätigen, dass ich gelegentliche Konsumentin bin?
Wird es eine Gerichtsverhandlung geben?
Kann mir der Führerschein entzogen werden?
Wir ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgen?
Bitte helfen Sie mir, der Termin bei der Kripo ist bereits am Montag.Ich weiß nicht, was ich tun soll.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen









