Beschränkte StPflicht
27.04.2012 18:35
| Preis:
***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich lebe seit 1.1.2011 in Tschechien, habe meinen
Lebensmittelpunkt dorthin verlegt.Ich verdiene
dort als Freiberufler ca. 60.000,00 € jährlich.
Meine ehemalige Wohnung in Deutschland habe ich vermietet. Diese erzielte in 2011 positive Einkünfte von ca. 1.000,00 €. Weitere Einkünfte habe ich nicht in Deutschland erzielt.
Muss ich für die 1.000 Gewinn Steuern in Deutschland bezahlen, da es den Grundfreibetrag
für beschr. SteuerPfl. nicht gibt und das
ausl. Einkommen in den ProgressVorbehalt kommt ?
Ich bin ledig
27.04.2012 | 19:12
Antwort
von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Unter der Annahme, dass Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig sind, dann sind Sie mit Ihrem Einkommen aus V+V beschränkt steuerpflichtig.-
Der Steuersatz wird in der Weise kalkuliert, dass man der Gewinn dem Freibetrag iHv 8.004 € hinzurechnet.
Also, wenn Sie 1.000€ verdient haben, dann beträgt Ihr Gewinn 9.004€.
Dafür fallen 149 € an Steuer.
Progressionsvorbehalt ist hier nicht maßgebend.-
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern