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Beschränkte StPflicht


27.04.2012 18:35 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 2 Stunden

Ich lebe seit 1.1.2011 in Tschechien, habe meinen
Lebensmittelpunkt dorthin verlegt.Ich verdiene
dort als Freiberufler ca. 60.000,00 € jährlich.

Meine ehemalige Wohnung in Deutschland habe ich vermietet. Diese erzielte in 2011 positive Einkünfte von ca. 1.000,00 €. Weitere Einkünfte habe ich nicht in Deutschland erzielt.

Muss ich für die 1.000 Gewinn Steuern in Deutschland bezahlen, da es den Grundfreibetrag
für beschr. SteuerPfl. nicht gibt und das
ausl. Einkommen in den ProgressVorbehalt kommt ?
Ich bin ledig
27.04.2012 | 19:12

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Unter der Annahme, dass Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig sind, dann sind Sie mit Ihrem Einkommen aus V+V beschränkt steuerpflichtig.-

Der Steuersatz wird in der Weise kalkuliert, dass man der Gewinn dem Freibetrag iHv 8.004 € hinzurechnet.

Also, wenn Sie 1.000€ verdient haben, dann beträgt Ihr Gewinn 9.004€.

Dafür fallen 149 € an Steuer.

Progressionsvorbehalt ist hier nicht maßgebend.-

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

308 Bewertungen
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