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Beschneidung von Balkonpflanzen


18.09.2008 14:32 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bewohnen eine Eigentumswohnung mit Balkon. Ursprünglich haben wir unsere Balkonkästen mit Zwergbambus, verschiedenen Gräsern und Pampasgras bepflanzt. Nachdem sich die Nachbarn unter uns beschwert haben, weil bei einem Sturm Teile des Pampasgras und der Gräser in deren Garten gefallen sind, haben wir das Pampasgras und einen Teil der Gräser entfernt und durch Nadelgewächse ersetzt.
Einige Monate später mussten wir feststellen, dass unsere Balkonpflanzen von aussen durch jemanden beschnitten worden sind. Da dies nicht fachgerecht und auch zur falschen Jahreszeit erfolgt ist, ist ein Teil der Pflanzen unansehnlich und braun geworden. Rückfragen bei den anderen Parteien haben ergeben, dass unsere Nachbarn von unten ohne Absprache mit uns und ohne jegliche vorherige Abmahnung über eventuellen Pflanzenabfall auf deren Terrasse für diese Beschneidung verantwortlich waren. In einem Telefonat mit der entsprechenden Partei wurde uns gesagt, dass wir uns angeblich nicht an die Abmachung gehalten haben und die Pflanzen nicht entsorgt hätten. Im Übrigen dürften wir keinen Bambus in unsere Balkonkästen pflanzen.
Auch wir müssen mit runtergefallenen Blättern und Nadeln unserer oben wohnenden Nachbarn leben. Da die Natur aber nun einmal so ist, ist das natürlich kein Problem für und.

Meine Fragen:
1. Kann vorgeschrieben werden, welche Pflanzen in Balkonkästen gepflanzt werden dürfen?
2. Dürfen unsere Nachbarn ohne Rücksprache mit uns unsere Balkonpflanzen beschneiden?????

Mit freundlichen Grüßen
18.09.2008 | 14:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler
241 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Hinsichtlich der Nutzung eines Balkons in einer Eigentumswohnungsanlage gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Nachbarrechts, wonach der die Eigentümer jeweils sorgfältig und vertragskonform mit dem Eigentumsgebrauch umgehen müssen, und dabei auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen haben. Diese Pflichten können im Einzelnen in einer Hausordnung konkretisiert werden.

Ihnen kann sodann vom Nachbarn nicht vorgeschrieben werden, welche Pflanzen Sie in den Balkonkästen pflanzen dürfen. Dabei gehe ich aber davon aus, dass die Nutzung von Balkonkästen Ihnen grundsätzlich erlaubt ist. Sie müssen allerdings darauf achten, dass von dieser Bepflanzung keine Gefährdung des Nachbarns ausgeht und dessen Eigentum nicht beeinträchtigt wird (etwa bei Sturm etc.). Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Eine Beeinträchtigung kann dabei auch vorliegen, wenn „übermäßiger“ Laubfall vorliegt oder etwa die Bepflanzung über den Balkon hinaus „herunter hängt“ bzw. insgesamt ein „störendes Ausmaß“ erreicht. Dies sind selbstverständlich auslegungsfähige Begriffe, die einer konkreten Betrachtung des Einzelfalles bedürfen.

Ohne Rücksprache und insbesondere ohne vorherige Fristsetzung und Androhung dürfen die Nachbarn sodann Ihre Pflanzen nicht eigenmächtig beschneiden. Bei einem solchen Vorgehen muss zudem die Wachstumszeit bzw. –phasen der Pflanzen berücksichtigt werden, sowie dass überhaupt eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung durch diese Bepflanzung vorliegt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


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Tel.: 06131 / 333 16 70
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Martin P. Freisler
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55128 Mainz

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Internet: www.ra-freisler.de
eMail: mail @ ra-freisler.de

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