Beschluss zum Antrag auf Erlass einer einstw. Anordnung
| 22.04.2012 18:38 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
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Die Noch-Ehefrau hat bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beschluss nach
§210 Abs.1 FamFG
§§51 Abs.4,81 FamFG
§§ 41,49 FamGKG
obwohl nachweislich sämtl. Tatsachen verdreht wurden, erwirkt. Ein Termin zur mündl.Verhandlung wurde schriftl. gebeten.
Die räuml.Trennung ist seit März2012, mit schlimmsten Beschuldigungen verbal, ohne Drohungen.
Nun hat die Noch-Ehefrau auf Facebook einem Freund gepostet " dass es gut geklappt hätte " und sie das gleiche nun auch für die gemeinsamen Kinder ( 2,4,9 Jahre ) erwirken will. Noch gibt es keine Scheidung, das Sorgerecht ist noch geteilt.
Frage :
Was ist zu tun ( hiesiges Amtsgericht in Kenntnis setzen, Jugendamt vorab informieren ) ?
Der pers.Termin beim Jugendamt ist erst am 02.Mai









