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Frage geschrieben am 15.02.2011 08:51:30

Beschluss vom Amtsgericht

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1509
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wir haben heute einen Zwangsversteigerungstermin und uns ist gerade aufgefallen, dass der Beschluss ein falsches Datum trägt. Eigentlich ist der Beschluss vom 26.11.2010 trägt jedoch das Datum 25.11.2011. Kann man da etwas machen?


Antwort geschrieben am 15.02.2011 08:56:48
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,


aus diesem Versehen werden Sie keine für Sie positive Rechte ableiten können, da es sich um einen offenkundigen Schreibfehler handelt.


Ein solcher Schreibfehler hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Beschlusses.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Beschluss vom Amtsgericht | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-02-17
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