Antwort geschrieben am 15.02.2011 08:56:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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aus diesem Versehen werden Sie keine für Sie positive Rechte ableiten können, da es sich um einen offenkundigen Schreibfehler handelt.
Ein solcher Schreibfehler hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Beschlusses.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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