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Beschluss Eigentümerversammlung


| 25.06.2012 00:24 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Als einer von 6 Miteigentümern einer WEG habe ich folgendes Problem. In der letzten Eigentümerversammlung wurde ein Beschluss zur Neuregelung der Gartenpflege gefasst. Dieser sieht vor, dass die Gartenpflege von den Miteigentümern im jährlichen Wechsel, in der Reihenfolge der Wohnungsnummern, ausgeführt wird. Ich bin mit dieser Regelung nicht einverstanden, da ich mir weder die Gartenpflege bzw. die Kosten dafür jährlich auferlegen lassen möchte. Meiner Meinung nach, müssen die Kosten und Lasten der Gartenpflege von den Eigentümern gemeinschaftlich getragen werden, da sie zu den allgemeinen Betriebskosten gehören.

Ich würde diesen Beschluss gerne anfechten, wie groß sind die Erfolgsaussichten?








Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 64 weitere Antworten zum Thema:
Eigentümerversammlung Beschluss
25.06.2012 | 01:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
525 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie haben sehr gute Erfolgsaussichten, da ein gleicher Fall bereits in Ihrem Sinne entschieden wurde. Beachten Sie hierzu AG Lünen, 2 II 1063/99 vom 11.04.2000.

Allerdings muß die Anfechtungsklage binnen einem Monat nach Beschlußfassung erhoben werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Bewertung des Fragestellers 2012-06-27 | 15:37


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-27
4,6/5.0

Ich bin mit der Antwort sehr zufrieden, der Hinweis auf ein bereits bestehendes Urteil hat mir sehr weitergeholfen.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

525 Bewertungen
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Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht