Beschluss Eigentümerversammlung
| 25.06.2012 00:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 2 Stunden
Als einer von 6 Miteigentümern einer WEG habe ich folgendes Problem. In der letzten Eigentümerversammlung wurde ein Beschluss zur Neuregelung der Gartenpflege gefasst. Dieser sieht vor, dass die Gartenpflege von den Miteigentümern im jährlichen Wechsel, in der Reihenfolge der Wohnungsnummern, ausgeführt wird. Ich bin mit dieser Regelung nicht einverstanden, da ich mir weder die Gartenpflege bzw. die Kosten dafür jährlich auferlegen lassen möchte. Meiner Meinung nach, müssen die Kosten und Lasten der Gartenpflege von den Eigentümern gemeinschaftlich getragen werden, da sie zu den allgemeinen Betriebskosten gehören.
Ich würde diesen Beschluss gerne anfechten, wie groß sind die Erfolgsaussichten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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