Beschlagnahme von Plagiaten in Paris beim Zoll + Strafe, Markrenrecht, Anwalt ges.
| 13.11.2011 16:06 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag den 11.11.2011 bin ich gemeinsam mit zwei Bekannten aus China über Paris nach Hamburg aus dem Urlaub zurück gereist.
Am Pariser Flughafen wurden wir von dem Französischen Zoll am Boarding abgefangen und kontrolliert.
In unseren Koffern wurden diverse Plagiate von Kleidungsstücken, Uhren und Gürteln gefunden. Alle Artikel waren für den privaten Gebrauch bestimmt und nur in kleinen mengen vorhanden. Bei den meisten Artikeln waren die Etiketten sowie original Verpackungen entfernt. Beim Einkauf der Artikel achteten wir besonders darauf die gesamte Freimenge von 430€ nicht zu überschreiten.
Wir wurden von den Zoll Beamten aufs äußerste Bedroht, besonders schlecht behandelt, von Anfang an schrie man uns an und drohte uns mit Gefängnis und einer äußerst hohen Geldstrafe. Wir äußerten uns und sagten, dass alle Artikel rein für den privaten Gebrauch gedacht sind und der Wert von 430€ nicht überschritten wurde. Dies interessierte die Beamten überhaupt nicht.
Wir wurden 6 Stunden fest gehalten. Es wurde der originale Wert aller Artikel ermittelt und danach sollte der Schaden bemessen werden. Eine genaue Berechnung des zu zahlenden Betrags wurde jedoch nie berechnet und nie festgestellt. Alle Artikel wurden beschlagnahmt.
Man sagte uns immer nur "Der Schaden sei enorm hoch und wir müssen soviel zahlen wie möglich sonst landen wir im Gefängnis und werden vor Gericht gebracht". Nach einem angeblichem Telefonat mit einem "Leiter" des Zollamts soll dieser gesagt haben, dass wir vor Gericht und ins Gefängnis sollen da der Schaden zu hoch sei. Die Beamten taten dann so als seien Sie besorgt und baten uns soviel Geld wie nur irgendwie möglich aufzutreiben damit der "Leiter" des Zollamts zufrieden gestellt werden könne. Man wollte uns auf keinen Fall gehen lassen ohne eine beträchtliche Summe zu zahlen.
Wir bekamen schnell das Gefühl so richtig abgezockt zu werden und dass es nur ums Geld geht... Man begleitete uns zum Geldautomat und verlangte von uns soviel Geld wie möglich abzuheben ohne dass wir überhaupt wussten wie viel wir zahlen müssen. Am ende hatten zwei von uns eine Summe von 1500,-€ zusammen sowie die dritte Person 800,-€
Nach einem weiteren angeblichem Telefon Gespräch mit dem "Leiter" war dieser angeblich einverstanden mit der Zahlung des Geldes und wir durften gehen. Wir mussten Dokumente unterschreiben die komplett auf französisch waren keiner von uns hat auch nur ein Wort dieser Dokumente verstanden...
Wir fühlen uns enorm betrogen und sind uns total unsicher ob hier rechtens gehandelt wurde. Wir sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt der für uns tätig werden kann. Der Anwalt sollte sicherlich Französisch sprechen können bzw. gute Verbindungen nach Frankreich haben und Erfahrungen im Markenrecht bzw. eventuell französischem Steuerrecht.
Und bitten um Ihre Einschätzung dieses Falls ob hier einwandfrei gehandelt wurden ist, ob es in Ordnung ist alle Artikel zu beschlagnahmen obwohl diese rein für den privaten Gebrauch bestimmt waren und dass wir jeweils 1500€ und 800€ Strafe zahlen mussten.
Alle Dokumente kann ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung stellen damit Sie diesen Fall besser einschätzen können.
Vielen Dank
C. Koehler









