Frage geschrieben am 16.01.2010 16:25:49
Beschlagnahme Bankkonto
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1612im November 2008 hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mein Konto bei der Postbank(€ 120.000), per Gerichtsbeschluß,gesperrt.Bis heute ist diese Pfändung aktiv.Es handelt sich um keine größere Sache u.auch die Ermittlungen hätten recht schnell geführt werden können.Es befasst sich nun schon der vierte Staatsanwalt mit dem Fall.Es sind große Probleme bei mir dadurch eingetreten.
Was kann ich in Deutschland unternehmen um die Konten so schnell als möglich frei zu bekommen.
mit freundlichen Grüßen
Bei einer zufriedenstellenden Anwort werde ich den Beantworter beautragen mich zu vertreten.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 16.01.2010 16:40:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Die zuständige Staatsanwaltschaft darf eine solche Kontenbeschlagnahme durchführen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass eine Straftat begangen worden ist und der Täter aus dieser etwas erlangt hat .
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts und insbesondere ohne Akteneinsicht aus der Ferneleider nicht abschließend beurteilen. Allein aus diesem Grund würde ich Ihnen anraten, einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht und anschließend der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen.
Normalerweise wird eine solche Beschlagnahme durch das zuständige Gericht spätestens nach sechs Monaten aufgehoben. Hiervon gibt es aber auch eine Ausnahme, die wohl in Ihrem Fall vorliegt. Das Gericht kann nämlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Dauer der Beschlagnahme über diese sechs Monate hinweg verlängern.
Als unmittelbar von der Beschlagnahme Betroffener haben Sie das Recht, gegen die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, mit anderen Worten also die Aufrechterhaltung durch das Gericht überprüfen zu lassen.
Sofern es der Staatsanwaltschaft nicht gelingen sollte, dringende Gründe für eine weitere Aufrechterhaltung der Beschlagnahme anzuführen, so wird die Beschlagnahme durch das Gericht aufzuheben sein.
Im Endeffekt rate ich Ihnen dringend zu einer solchen Überprüfung. Sehr gerne wäre Ihnen meine Kanzlei hierbei behilflich. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich Ihnen den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag zudem in voller Höhe anrechnen. Bei Interesse an einer weitergehenden Vertretung können Sie sehr gerne über meine unten genannte E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
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