Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft durch den Arzt
| 25.05.2005 21:38 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arzt hat mir seit dem 15.04.2005 ein Beschäftigungsverbot erteilt. Dieses Verbot hat er mir so erklärt, dass aufgrund einer möglichen Gefährdung von Mutter und Kind ich nicht mehr meiner Arbeit als Erzieherin nachgehen darf, allerdings muss mich mein Arbeitgeber weiterhin bezahlen, da ich nicht krank geschrieben bin.
Ich habe diese Bescheinigung bei meinem Arbeitgeber damals abgeben und dieser konnte im ersten Moment nichts damit anfangen und wollte eine Krankmeldung nachgereicht bekommen. Ich habe daraufhin nochmals mit meinem Arzt gesprochen, der meinte, mein Arbeitgeber soll sich bei Unklarheiten persönlich mit ihm in Verbindung setzen.
Als ich dies meinem Arbeitgeber ausgerichtet habe, meinte dieser, er habe sich bereits erkundigt und es wäre alles in Ordnung, es läuft wie gehabt weiter.
So, nun bekam ich gestern meine Lohnabrechnung, in der mir mein Arbeitgeber Gehalt abgezogen hat, da er mich nur noch bis 18. Mai 2005 bezahlt. Ich habe dann angerufen und nachgefragt, warum mir Gehalt abgezogen wird und ich als krankgemeldet eingestuft werde, daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich ja auch als krank gelte. Ich habe dann versucht die Lage zu erklären, nur leider ist mein Arzt momentan im Urlaub und ich kann ihn nicht fragen, in welchem Gesetz und unter welchen Paragraphen dies steht.
Bitte helfen Sie mir, in wie weit ich das Recht auf meinen Lohn habe und auf welches Gesetz ich verweisen kann.
Mein Beschäftigungsverbot geht bis einschließlich 3. Juni 2005, ab dem 6. Juni 2005 habe ich meine Resturlaubstage bis zum 13. Juni 2005 und ab dem 14. Juni 2005 beginnt mein Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat allerdings auch mein Junigehatl mit 0.00 Euro berechnet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, es ist wirklich dringend!!!
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