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Frage geschrieben am 13.03.2007 12:51:00

Beschädigte Ware durch DPD erhalten.

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10074
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Beschädigte.
Hallo, ich habe vorhin eine E-Gitarre im Wert von 1450,- erhalten.Diese Gitarre habe ich Privat gekauft.Der Käufer hat mir vor dem Versand Fotos geschickt, wo drauf sie einwandfrei in Ordnung war.Nun klingelte vorhin DPD bei mir, der Zusteller hat das Paket die Stufen hochgezogen so das die Gitarre anscheinend auf jeder Stufe aufgeschlagen ist.Ich öffnete die Tür und mußte dummerweise mit einem Augen meine Katzen im Blick haben da die gerne rauslaufen..er hielt mir das Gerät zum unterschreiben hin und sprintet die Treppe runter..ich öffnete das Paket zog den Gitarrenkoffer raus und öffnete ihn..Die Gitarre hat einen sog.Kopfplattenbruch,ist dadurch nicht mehr zu gebrauchen..ich rief gleich bei DPD an und die wollten mir den Zusteller noch mal zu schicken zwecks Klärung..bis jetzt nicht aufgetaucht..Wie verhalte ich mich jetzt richtig gegenüber DPD und den Verkäufer..Was für Chancen habe ich wegen Regress?
Danke für die Antwort..


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.03.2007 15:45:34
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:


Grundsätzlich haftet der Frachtführer nach § 425 Absatz 1 HGB nur für die Schäden, welche infolge von Verlust und Beschädigung des Gutes und zwar in der Zeit von der Übernahme der Beförderung bis zur Ablieferung entstanden sind.

Sollte Ihr Verkäufer sich eines Spediteurs bedient haben, so gilt nichts anderes: dieser haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes, § 461 Absatz 1 HGB.

Allerdings müssten sie den Nachweis führen können, dass sich der Schaden während der Obhutszeit ereignet hat, welches nur schwerlich zu erbringen sein wird.
Denn mit ihrer Unterschrift bei der Ablieferung bestätigen Sie regelmäßig, dass die gelieferte Ware frei von Schäden war.

Allerdings sollten Sie deswegen die Verhandlungen mit der DPD nicht einstellen. Führen Sie an, dass der Mitarbeiter das Paket unsachgemäß an den Treppen hochgezogen hat. Auch können Sie den Verkäufer als Zeugen heranziehen, dass die Ware unbeschädigt abgeliefert wurde.
Drohen Sie auch mit einer möglicherweise in Betracht kommenden Klage auf Schadensersatz.

Weiterhin sollten Sie prüfen, ob der Verkäufer die Ware mit versicherten Inhalt verschickt hat.

Gegenüber dem Verkäufer hätten Sie die Möglichkeit den Schaden zu reklamieren, sofern nicht erwiesen ist, ob der Schaden durch den Transport entstanden ist und dieser - wegen dem Privatverkauf - einen Ausschluss der Gewährleistung ( also das Einstehen müssen für einen Mangel ) nicht erklärt hat.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Falls Sie eine weitere Vertretung wünschen, kontaktieren Sie mich einfach über die unterstehende e-mail Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –

Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.

Fon : 06173 – 70 29 06
Fax : 06173 – 70 28 94

@: kakridas@recht-und-recht.de
web: www.recht-und-recht.de

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