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Frage geschrieben am 26.01.2009 12:38:30

Berufung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 827
Hallo,

wie groß sind die Chancen in dem Berufungsprozeß die bisherige Strafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung auf eine Strafe mit Bewährung zu bekommen?

Wie sind da die Erfahrungswerte und was könnte ich für Vorteile nennen um die Strafe mit Bewährung zu erhalten?

Mache nun auch eine Therapie und habe zwecks Schuldentilgung das Insolvenzverfahren beantragt. Habe ein festes Arbeitsverhältnis eine feste Partnerschaft...


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.01.2009 13:03:10
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ohne Einsicht in die Akten bzw Kenntnis des Verlaufs der Hauptverhandlung, ist eine Prognose über die Möglichkeit der Änderung des Urteils seriöserweise nicht möglich.

Allgemein kann aber gesagt werden, wenn Sie in der Hauptverhandlung kein Geständnis abgegeben haben, ist ein solche Änderung möglich. Ebenso, wenn Sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Insgesamt hängt viel von Ihren etwaigen Vorstrafen ab.

Auch ein festes Arbeitsverhältnis kann die Entscheidung zu einer Bewährungsstrafe beeinflussen.

Sie sollten daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Prüfung Ihres konkreten Falles beauftragen, inkl. Akteneinsichtsnahme.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Wenn Sie dies wünschen, sollten Sie innerhalb der Berufungsfrist fristwahrend Berufung einlegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
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