Für eine kurze Einschätzung der Rechtslage wäre ich Ihnen dankbar.
Antwort geschrieben am 28.06.2011 12:35:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Frage wie folgt ein:
Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass Sie eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit erhalten. Voraussetzungen für diese Verletzenrente ist eine dauerhafte Erwerbsminderung in Höhe von mindestens 20 % (MdE).
Bei Vorliegen einer Erwerbsminderung von 100 % (MdE) können Sie eine Vollrente bei der Berufsgenossenschaft beantragen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies mit der Erwerbsminderungsrente meinen.
Soweit Sie derzeit also aufgrund Ihrer Berufserkrankung lediglich eine sog. Teilrente der Berufsgenossenschaft erhalten und Ihre Erwerbsminderung sehr hoch ist, sollten Sie in jedem Fall die Vollrente nach § 56 SGB VII bei der Berufsgenossenschaft beantragen.
Ratsam ist es dennoch, auch das Verfahren vor dem Sozialgericht auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung fortzuführen. Bei Bezug beider Renten, also EU-Rente von der Deutschen Rentenversicherung und Vollrente von der Berufsgenossenschaft, wird allerdings später ein Teil der BG-Rente unter Umständen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnte werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechltiche Orientierung verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966
Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.06.2011 15:07:06
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Zur Klarstellung möchte ich noch etwas hinzufügen. Die derzeitig anerkannte MdE liegt bei 30%, ein Antrag auf Erhöhung auf 40-50% ist gestellt, aber noch nicht beschieden. Angesichts der vorliegenden ärztlichen Gutachten ist eine Anerkennung auf 100% Erwerbsunfähigkeit aussichtslos. Daher habe ich eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bei der DRV beantragt. Es gibt doch für vor 1961 geborene noch die "Berufsunfähigkeitsrente" nur stark gekürzt und unter anderer Bezeichnung. Da hauptursächlich für meine Berufsunfähigkeit die anerkannte Berufskrankheit ist, lautet meine Frage ob es rechtlich zulässig ist parallel zum Antrag bei der DRV einen Antrag auf "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bei der BG zu stellen? Bei der BG betrüge diese Rente ca. 1600€, bei der DRV nur ca. 600€.
Danke für Ihre Bemühungen.
Sehr geehrter Herr Rösemeier,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Zur Klarstellung möchte ich noch etwas hinzufügen. Die derzeitig anerkannte MdE liegt bei 30%, ein Antrag auf Erhöhung auf 40-50% ist gestellt, aber noch nicht beschieden. Angesichts der vorliegenden ärztlichen Gutachten ist eine Anerkennung auf 100% Erwerbsunfähigkeit aussichtslos. Daher habe ich eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bei der DRV beantragt. Es gibt doch für vor 1961 geborene noch die "Berufsunfähigkeitsrente" nur stark gekürzt und unter anderer Bezeichnung. Da hauptursächlich für meine Berufsunfähigkeit die anerkannte Berufskrankheit ist, lautet meine Frage ob es rechtlich zulässig ist parallel zum Antrag bei der DRV einen Antrag auf "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" bei der BG zu stellen? Bei der BG betrüge diese Rente ca. 1600€, bei der DRV nur ca. 600€.
Danke für Ihre Bemühungen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.06.2011 15:16:27
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Konkretisierung.
Die Höhe der Rente seitens der Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Höhe Ihres MdE. Umso höher der Mde, umso höher die Leistung.
Es ist rechtlich auch nicht ausgeschlossen parallel zur Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Vollrente bei der Berufsgenossenschaft zu stellen. Sie sollten daher in jedem Fall den Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen.
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Erkrankungen kommt hier auch gegenüber der DRV eine ganz normale Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankungen schwer gemindert ist, kommt neben der von Ihnen beantragten Rente nach § 240 SGB VI auch die normale Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Konkretisierung.
Die Höhe der Rente seitens der Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Höhe Ihres MdE. Umso höher der Mde, umso höher die Leistung.
Es ist rechtlich auch nicht ausgeschlossen parallel zur Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Vollrente bei der Berufsgenossenschaft zu stellen. Sie sollten daher in jedem Fall den Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen.
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Erkrankungen kommt hier auch gegenüber der DRV eine ganz normale Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankungen schwer gemindert ist, kommt neben der von Ihnen beantragten Rente nach § 240 SGB VI auch die normale Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
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