Berufsunfähigkeitsversicherung und das Attest für den Arbeitgeber
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 2 Stunden
Der Mitarbeiter von der Berufsufähigkeitsversicherung hat mir zustehende Berufsunfähigkeitsleistung nicht bewilligt, da er behauptet, dass ich in den Ferien (Monat August 2011) nicht berufsunfähig war und die 6 Monatefrist für das Erreichen der Leistungspflicht damit nicht erreicht ist.Er macht seine Entscheidung vom Arbeitgeberunfähigkeitsbescheinigung für meine Ferienzeit abhängig, obwohl viele Arbeitslose die Rente der BU bekommen und niemandem diese Bescheinigung vorlegen und ich keine Attestpflicht dem Arbeitgeber gegenüber in dieser Zeit habe.
Laut Versicherungsbediengungen ist nicht notwendig die gelbe Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen um BU zu bekommen.Ich habe die mehrmals gelesen.Die Versicherung soll wegen der Bediengungen einer der Leistungssieger bei BUZ sein....
Ich war in den Ferien im Monat August 2010 zu 70 Prozent auch berufsunfähigals Lehrer und Frau Dr. hat dies der Versicherung schon mehrmals durch die Briefe aber auch durch das ATTEST-Prognose vom Mai 2010 BESTÄTIG(von 6 bis 12 Monaten).Ich muss im Monat August dem Arbeitgeber Krankschreibung nicht vorlegen,obwohl ich berufsunfähig bin, da jeder Lehrer fuer diese Ferienzeit beurlaubt ist. Nur deshalb habe ich dem Arbeitgeber den AÜ-Schein nicht vorgelegt, obwohl die Berufsunfähigkeit vorlag - bestätigt durch Frau Dr.DIES STEHT UNWIDERLEGBAR FEST:
Zur Sicherheit wird Sie mir diese Bestätigung bzw. ATTEST für die Versicherung noch einmal ausstellen.
Zur Zeit bin ich mnoch 70 Prozent berufsunfähig und werde vom Arbeitgeber bald entlassen.
Ich bin schwer entäuscht über die Handlungsweise des Mitarbeiters, den jeder billig und gerecht denkender Mensch dies so empfinden würde.Ich bin dringend auf die Hilfe angewiesen und trotzdem so etwas...
Kann die Versicherung einfach behaupten, das ich im August nicht berufsunfähig war, da ich dem Arbeitgeber in den Ferien das Attest für die Ferienzeit/Zeit nicht vorgelegt habe,da keine AÜ-Pflicht, aber durch die Bestätigungder Arztes für die Versicherung diese Berufsunfähigkeit vorlag? Der Arbeitgeber hat im August mein Gehalt unproblematisch weiter bezahlt.
Danke.
Arbeitgeber









