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Frage geschrieben am 19.01.2010 11:41:13

Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1225
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 36 Jahre alt und deutscher Staatsbürger.
2005 habe das Studium der Zahnmedizin in Bukarest/Rumänien absolviert.
Nach mehreren Praktikas als Zahnarzt in Rumänien bin ich 2007 nach Deutschland zurückgekehrt.
Aufgrund meines Auslandsstudiums wurde mir von der zuständigen deutschen Behörde eine 18-Monatige "vorläufige Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes" erteilt.
Von März 2007 bis August 2008 war ich in einer Praxis als Zahnarzt tätig.
Kurz zuvor habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen:
Berufsunfähigkeitsrente: 1000 EURO
Beitragszahldauer: 32 Jahre
Monatlicher Beitrag: 54 EURO

Nach Ablauf der vorläufigen Berufserlaubnis habe ich einen Antrag auf "Erteilung der deutschen Approbation als Zahnarzt" gestellt.
Aufgrund neuer EU-Richtlinien kann mir die deutsche Approbation aber nur erteilt werden, wenn ich eine dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Zahnarzt in Rumänien nachweisen kann.
Somit habe ich seit August 2008 keine Berufserlaubnis mehr und bin seitdem Arbetslos gemeldet.

Nun habe ich beschlossen für 3 Jahre nach Rumänien zu gehen um anschließend die deutsche Approbation zu erhalten.

Da ich dort ein relativ niedriges Gehalt haben werde, stellt sich für mich die Frage ob ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen soll.
Wie sieht es rechtlich aus?
Hätte ich momentan, ohne deutsche Approbation, irgendwelche Ansprüche falls ich Berufsunfähig werden sollte?
Wäre es unklug jetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen um dann nach meinem dreijährigem Auslandsaufenthalt eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Es ist eine reine Kostenfrage da ich in diesen 3 Jahren ca. 1800 EURO Versicherungsbeitrag sparen könnte, und das obwohl ich momentan aufgrund meiner Situation vielleicht gar keinen Anspruch auf Leistungen hätte.

Wozu würden Sie mir raten?


Mit freundlichen Grüßen



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.01.2010 12:15:39
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Susanne Schorn
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Welchen Schutz Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung genau bietet, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Insbesondere ist dort der örtliche Bereich geregelt, in welchem Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherer bieten weltweiten Schutz, so dass hier eine Leistung grundsätzlich in Frage kommt, auch wenn Sie sich in den nächsten 3 Jahren in Rumänien aufhalten.

Sie können grundsätzlich auch berufsunfähig im Sinne der Bedingungen sein, wenn Sie die Approbation nicht haben, da eine BU-Leistung in der Regel nicht an solche Voraussetzungen geknüpft ist. Die meisten Bedingungen sehen lediglich vor, dass die Versicherung dann leisten muss, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (sowie ggf. eine vergleichbare Tätigkeit) nicht mehr ausgeübt werden kann.

Auch könnte sich die Versicherung nicht darauf berufen, dass Sie jetzt weniger verdienen und die 1.000 EUR Rentenleistung zu hoch sind da die ereinbarte Rentenleistung nicht zwingend am Verdienst hängt, sondern es sich um eine sog. Summenversicherung handelt.

Wenn Sie die Versicherung jetzt kündigen müssen Sie - ohne entsprechende andere Vereinbarungen - in drei Jahren die Gesundheitsfragen erneut beantworten. Sie tragen daher das Risiko, nicht mehr angenommen zu werden, sofern sich zwischenzeitlich Ihr Gesundheitszustand ändert. Ebenso wird dann wahrscheinlich Ihre zu zahlende Prämie wegen des Einstiegsalters höher sein.

Sollten Sie eine anwaltliche Überprüfung Ihrer Versicherungsbedingungen wünschen, stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen



S. Schorn
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