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Berufsgenossenschaft verzögert Entscheidung über Anerkennung als Arbeitsunfall


| 06.01.2011 18:45 |
Preis: ***,00 € |

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Ich habe Ende 09/2010 einen Sportunfall (3-facher Sehnenabriss in der Schulter) erlitten. Der Unfall passierte i. R. eines Fußballturniers für Firmen und zählt m. E. unstreitig als Arbeitsunfall. So wurde er auch gemeldet und die bisherige Behandlung (D-Arzt) erfolgte auch dementsprechend (OP mit stationärem Aufenthalt, anschließend Ruhendstellung mittels einer Schulterbandage, später dann auch Krankengymnastik). Bei der OP wurde mir eine Platte eingesetzt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber beantragte ich Verletztengeld, was lt. Bescheid meiner Krankenkasse vom 15.11.10 rückwirkend ab dem 03.11.10 auch gewährt wurde. Den gesamten Oktober bis Mitte November war ich auf Hilfe im Haushalt und beim Erledigen täglicher Besorgungen angewiesen; selbstständig Einkaufen fahren konnte ich erst wieder ab Mitte November. Zu meinem Haushalt gehört auch noch ein Garten, in dem saisonbedingt Arbeiten zu verrichten waren. Anfang Dezember versuchte ich, die Arbeit wieder aufzunehmen, was ich allerdings aufgrund der wieder beginnenden Schmerzen in der Schulter aufgeben musste. Der D-Arzt empfahl mir daraufhin, dass die Platte wieder entfernt werden sollte, was in einer ambulanten OP am 06.12.10 auch geschah. Danach war ich für eine Woche krank geschrieben und konnte anschließend meine Arbeit wieder aufnehmen. Für die 1 Woche wurde mir nun lediglich Krankengeld (Bescheid vom 03.01.11) gewährt. Meine Krankenkasse teilte mir hierzu auf Nachfrage mit, dass die BG eine entsprechende Anweisung gegeben habe. Nun ist es so, dass ich mit der BG schon seit einigen Wochen "über Kreuz" liege, da sie den Ersatz der Fahrtkosten zu den Kontrolluntersuchungen und Apotheken sowie für die Haushaltshilfe Anfang Oktober (erst ab Mitte Oktober hat das meine Mutter übernehmen können) nicht bezahlen will. Konkrete Nachfragen meinerseits werden schlicht ignoriert; die Dauer bis zu einer Entscheidung kann oder will die BG nicht benennen. Ergänzende Unterlagen (eine Wegeunfallmeldung sowie einen Fragebogen "Betriebliche Gemeinschafstveranstaltung") wurden von der BG erst Mitte November - also 1 1/2 Monate nach meinem Unfall - nachgefordert und dieser umgehend vollständig ergänzt zugeleitet. Dennoch bleibt die BG hinsichtlich einer abschließenden Entscheidung weiter untätig.

Meine Fragen:
1. Durfte die BG anordnen, dass nur Krankengeld durch die Krankenkasse an mich bezahlt wird, obwohl sie für die gleiche Erkrankung bereits die Zahlung von Verletztengeld zu einem früheren Zeitpunkt akzeptierte?
2. Hat die BG mit der Bezahlung sämtlicher Behandlungskosten (2 OP's, Medikamente, Krankengymnastik) sowie des Verletztengeldes im November nicht bereits den Arbeitsunfall als solches durch ihr Handeln anerkannt?
3. Was kann ich in der aktuellen Situation noch tun, um die mir nach SGB zustehenden (Rest-) Zahlungen schnellstmöglich zu erhalten? Bleibt mir bei fortlaufender Verweigerung der BG nur noch den Klageweg oder besteht in diesem Rechtsgebiet auch die Möglichkeit, z. B. einen Ombudsmann einzuschalten?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort(en).
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Berufsgenossenschaft
06.01.2011 | 19:29

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
698 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

1. Wenn ein Anspruch auf Verletztengeld besteht, dann verdrängt dieser den Anspruch auf Krankengeld. Die BG ging offensichtlich davon aus, dass Ihre Heilbehandlung abgeschlossen war und das Sie wieder Ihre Berufstätigkeit ausüben konnten. Dann endet der Anspruch auf Verletztengeld gem. 46 III Nr. 1 SGB VII. Allerdings besteht bei einer Wiedererkrankung infolge des Unfalls erneut ein Anspruch auf Verletztengeld nach § 48 SGB VII. Dies war bei Ihnen eindeutig der Fall, weil Sie infolge des Unfalls erneut arbeitsunfähig wurden. Die BG war daher nach erster Prüfung nicht berechtigt die Krankenkasse anzuweisen. Sie hätten Anspruch auf Verletztengeld gehabt. Anders wäre es nur, wenn die erneute Erkrankung keine Folge des Versicherungsfalles wäre, wofür es bei Ihnen keinerlei Anhaltspunkte gibt.

2. Ja, davon muss man ausgehen. Die BG hat Leistungen erbracht und damit konkludent erklärt, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Läge kein Versicherungsfall vor, dann wäre gar keine Leistung erfolgt. Die Rechtslage ist allerdings nicht ganz klar, soweit Firmensportveranstaltungen betroffen sind. Nach einem Urteil des LSG Darmstadt (AZ: L 3 U 123/05), besteht Unfallversicherungsschutz nur wenn der Sport regelmäßig stattfindet und keinen Wettkampfcharakter hat. Es muss ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit bestehen und der Sport muss allen Firmenangehörigen offenstehen. Ich meine, dass es darauf aber nicht ankommt, weil die BG an Ihre Entscheidung gebunden ist.

3. Es bleibt letztlich nur der Rechtsweg. Sie sollten einen Anwalt einschalten, damit über Ihr Anliegen zunächst überhaupt entschieden wird. Sollte die BG dann einen Bescheid erlassen, kann Widerspruch erhoben werden. Sollte die BG untätig bleiben, kann man Untätigkeitsklage erheben. Eine Vermittlung ist nicht vorgesehen.



Bewertung des Fragestellers 2011-01-12 | 17:21


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Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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