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Frage geschrieben am 10.05.2010 18:47:23

Berliner Testament - Nacherbe

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1878
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 294 weitere Antworten zum Thema Testament.
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ehefrau wurde von Ihren Eltern als Nacherbin für ein Mehrfamilienhaus im Testament eingetragen. Vor 7 Jahren verstarb der Vater. Die Mutter ist als Vorerbin im Testament eingetragen. Jetzt überlegt die Mutter aufgrund ihres Alters die Immobilie zu veräußern. Wir wollen Sie dabei gern unterstützen und helfen. Was muss meine Frau jetzt tun, um den Verkauf des Hauses zu ermöglichen? Reicht ein formloser Verzicht seitens meiner Frau auf das Nacherbe oder Bedarf es der Beurkundung durch einen Notar? Zudem hat mene Frau noch 2 Geschwister. Die sollten lt. Testament ausgezahlt werden. Können die beiden Geschwister in dem Fall des Verkaufs ihren Pflichtteil von dem vererbten Teil des Vaters verlangen? Ist von den beiden Geschwistern evtl. auc eine Verzichtserklärng notwendig?


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Diese Antwort ist vom 10.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.05.2010 19:05:32
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:


1.
Grundsätzlich wird die Vorerbin (= Ihre Schwiegermutter) verfügungberechtigt. Bei Grundstücken sind aber als Ausnahme Verfügungen unwirksam, die das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden (§ 2113 BGB).

Diese Regelung dient dem Schutz des Nacherben. Wenn daher der Nacherbe dem Kaufvertrag ausdrücklich zustimmt, greift der Schutz nicht und ist auch nicht – mehr - erforderlich.

Ein formloser Verzicht reicht nicht, in der Kaufurkunde könnte aber die Zustimmung "kostenlos" mit aufgenommen werden.

2.
Die Auszahlung der beiden Geschwister richtet sich dann danach, was beim Tod des Vorerben noch an Werten vorhanden ist.

3.
Den Pflichtteil hätten diese bereits nach dem Tod des Vaters verlangen können.

4.
Da die Geschwister nicht Nacherben sind, wird keine Zustimmung benötigt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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