ich stamme aus dem ehemaligen Jugoslawien (Kosovo) und lebe mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs.1 Nr.3 seit Mitte 2006 mit meinem deutschen Lebensgefährten in Berlin.
Zuvor war ich Asylberechtigte in Nordeuropa. Dort wurde mir ein Passersatz ausgestellt, der jedoch ein falsches Geburtsdatum und einen falschen Vornamen auswies.
Hintergrund dessen war, dass mein Vater in Eile vor der Flucht im Krieg neue Pässe besorgen musste, man teilte ihm im Rathaus mit, dass ich als sein Kind nicht zu finden sei, er nutzte also die Gelegenheit, um mir statt meines vorherigen christlichen Namens auf Anraten seines Bruders einen muslimischen Vornamen zu "verpassen" und das Geburtsdatum ist mit Ausnahme des Geburtsjahres dasselbe wie das seines ältesten Sohnes, mein richtiges Geburtsdatum war ihm wohl in dem Moment entfallen.
Nur aufgrund seiner rasch ausgegfüllten Erklärung wurde mir eine Geburtsurkunde und ein jugoslawischer Pass ausgestellt.
Bei der Beantragung meiner Aufenthaltserlaubnis in Berlin deutete ich an, dass nicht alle Angaben aus dem norwegischen Reisebevis ganz korrekt seien. Man sagte mir jedoch, mir werde trotzdem ein Passersatz mit diesen Angaben ausgestellt, weil in Norwegen meine Asylberechtigteneigenschaft akzeptiert wurde und die Informationen daher so ohne Nachfrage übernommen werden können.
Sobald der Passersatz jedoch abgelaufen sei (Oktober 08), müsse ich dann einen Nationalpass beantragen.
Da sich der Kosovo nun unabhängig erklärt hat wird die Botschaft von Serbien und Montenegro nun wohl nicht mehr zuständig sein, zumal meine Staatsangehörigkeit wohl auch nicht leicht zu klären wäre, (ich will nicht Kosovarin werden, am liebsten staatenlos). Zudem ist mein Einkommen sehr gering und die offensichtlich zwecklose Nachforschung in Jugoslawien wirklich sehr kostenintensiv.
Da ich ohnehin mit meinem deutschen Sohn in einem Haushalt legal lebe, kann es der ABH doch eigentlich auch "egal" sein, wann genau mein Geburtstag ist und wie ich genau heiße. Ich meine, ich habe ja keinen Vorteil davon, über diesbezügliche Personalien falsche Angaben zu machen.
Ich habe nun folgende Fragen:
Wie schaffe ich es, dass mein Name und mein Geburtsdatum berichtigt werden und ich nochmal einen deutschen Passersatz bekomme?
Meine Familie steht aus Angst vor Repressalien wahrscheinlich zur Bestätigung nicht zur Verfügung.
Zu meiner Motivlage: Es stört mich sehr, zweimal im Jahr Geburtstag zu haben und als strenggläubige Christin mit einem muslimischen Namen herumzulaufen, den mir mein Vater aus einer Laune heraus verpasst hat, obwohl ich mit einem christlichen Vornamen groß geworden bin!
Bitte geben Sie mir eine erste Orientierung und entschuldigen bitte meinen geringen Einsatz. Ich weiß, was Rechtsanwälte normalerweise pro Stunde wert sind und danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 17.03.2008 08:31:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Köbelinger Str. 1, 30159 Hannover, Tel: 0511. 220 620 60, Fax: 0511. 220 620 66
Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 23
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ich befürchte, dass es nicht einfach sein wird. Einen deutschen Reiseausweis können sie nur bekommen, wenn es für sie unmöglich oder unzumutbar ist, einen Heimatpass zu bekommen. Dafür müssen Sie Nachweise vorlegen, die belegen, dass es für sie unmöglich oder unzumutbar ist. Dass das Kosovo jetzt ein eigener Staat ist und deshalb möglicherweise - vorübergehend - Unklarheit über die Konsularbehörden besteht, hat aus meiner Sicht nicht zur Folge, dass von Unzumutbarkeit auszugehen ist. Sie unterliegen in Deutschland der Passpflicht. Sie müssten aus meiner Sicht daher zunächst den unangenehmen Weg wählen, Nachweise über Ihr Geburtsdatum zu erbringen (z.B. Geburtsurkunde, Heimatpass).
Ich kann mir vorstellen, dass dies mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein wird. Wenn Ihre Bemühungen jedoch nachweisbar scheitern, könnte ein inländischer Ausweisersatz ausgestellt werden. Wichtig wäre dann, dass Sie Ihre bisherigen Bemühungen dokumentieren und beweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
www.tarneden-inhestern.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.03.2008 08:50:13
Sehr geehrter Herr Tarneden,
in einem zentralen Punkt klären Sie mich bitte noch auf:
Wenn es mir wie erwartet nicht gelingen wird, den Nachweis zu führen, dass meine Geburtsurkunde unechte Personalien enthält, denn meine echten Personalien waren ja schon WÄHREND DES KRIEGES nicht auffindbar, sonst wäre ja keine unechte Geburtsurkunde ausgestellt worden, werden dann die Angaben aus der falschen Geburtsurkunde in den neuen Passersatz übernommen oder kann ich die Berichtigung auch ohne Belege durch bloßen Sachvortrag erreichen?
Denn aus welchem Grund sollte man mir nicht glauben wollen, der Vorgang ist doch schlüssig dargestellt und im Grunde unbedeutend, solange ich mich nicht illegal in D aufgehalten habe oder falsche Angaben über meine Staatsangehörigkeit mache.
Denn der ABH ist es doch wirklich egal, ob ich x oder y heiße und im Jahre x oder y geboren bin.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Tarneden,
in einem zentralen Punkt klären Sie mich bitte noch auf:
Wenn es mir wie erwartet nicht gelingen wird, den Nachweis zu führen, dass meine Geburtsurkunde unechte Personalien enthält, denn meine echten Personalien waren ja schon WÄHREND DES KRIEGES nicht auffindbar, sonst wäre ja keine unechte Geburtsurkunde ausgestellt worden, werden dann die Angaben aus der falschen Geburtsurkunde in den neuen Passersatz übernommen oder kann ich die Berichtigung auch ohne Belege durch bloßen Sachvortrag erreichen?
Denn aus welchem Grund sollte man mir nicht glauben wollen, der Vorgang ist doch schlüssig dargestellt und im Grunde unbedeutend, solange ich mich nicht illegal in D aufgehalten habe oder falsche Angaben über meine Staatsangehörigkeit mache.
Denn der ABH ist es doch wirklich egal, ob ich x oder y heiße und im Jahre x oder y geboren bin.
Mit freundlichen Grüßen
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 17.03.2008 09:51:06
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst denke ich, dass es möglich sein müsste, einen Nachweis beizubringen, dass das Standesamt während des Krieges zerstört wurde und mit ihm unwiderbringlich die Personenstandsurkunden.
Eine mögliche Reaktion wäre dann aber, dass die Personalien zunächst zu rekonstruieren sind. Dafür ist der Vortrag zunächst glaubhaft zu machen, insbesondere durch Erklärungen von Zeitzeugen. Das wird schwierig bei Ihnen, weil die Familie keine Erklärungen abgeben will.
Ob auf eine eigenwörtliche andere Personalien aufgenommen werden, vermag ich nicht voraus zu sagen. Ohne irgendeine Art der Glaubhaftmachung kann ich mir vorstellen, dass man dem nicht folgen wird. Der Umstand, dass es für ihr Aufenthaltsrecht auf das genaue Geburtsdatum nach Ihren Angaben letztlich nicht ankommt, ist aus meiner Sicht rechtlich ohne Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst denke ich, dass es möglich sein müsste, einen Nachweis beizubringen, dass das Standesamt während des Krieges zerstört wurde und mit ihm unwiderbringlich die Personenstandsurkunden.
Eine mögliche Reaktion wäre dann aber, dass die Personalien zunächst zu rekonstruieren sind. Dafür ist der Vortrag zunächst glaubhaft zu machen, insbesondere durch Erklärungen von Zeitzeugen. Das wird schwierig bei Ihnen, weil die Familie keine Erklärungen abgeben will.
Ob auf eine eigenwörtliche andere Personalien aufgenommen werden, vermag ich nicht voraus zu sagen. Ohne irgendeine Art der Glaubhaftmachung kann ich mir vorstellen, dass man dem nicht folgen wird. Der Umstand, dass es für ihr Aufenthaltsrecht auf das genaue Geburtsdatum nach Ihren Angaben letztlich nicht ankommt, ist aus meiner Sicht rechtlich ohne Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
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