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Berichtigung des deutschen Passes bzw. falsche Angabe des Geb. bei den Behörden


| 05.04.2011 00:06 |
Preis: ***,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Freundin von mir kommt aus Lateinamerika, Ihr Vater hatte wie sie noch minderjährig war falsche Dokumente anfertigen lassen, die sie um 10 Jahre älter gemacht haben. Er wollte damit erreichen, das wenn er sterbe, sie über ihr Vermögen verfüge und nicht die Geschwister von ihr. Da sie nur das Stiefkind war. Unter diesen falschen angaben hatte sie (mit dem tatsächlichen alter 20)in deutschland geheiratet. Die falschen Daten hatte sie natürlich übernommen und in ihrem deutschen Pass ist sie 10 Jahre älter wie sie tatsächlich sein sollte. Momentan ist sie schon 29 Jahre alt und laut dem Pass ist sie 39. Mitlerweile ist sie geschieden.

Die originale Geburtsurkunde besteht. Jetzt hat sie angst, dies zu berichtigen, da sie befürchtet eine Strafe zu erhalten bzw. ins Gefängnis zu kommen, oder ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Meine Freundin will natürlich nicht den Staat ausnehmen, in Form das sie dementsprechend früher Rente bezieht usw. deswegen möcht Sie das richtig stellen.

Sie läuft bei der Krankenversicherung, in der Arbeit usw. mit falschem Geburtsdatum.

Was könnte man in diesem Fall unternehmen um ihr tatsächliches Alter zu korrigiern und was erwartet sie für konsequenzen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
deutschen
Antwort vom
05.04.2011 | 02:14
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Änderung des Geburtsdatums
Das Geburtsdatum Ihrer Freundin kann durch einen Berichtigungsantrag beim zuständigen Standesamt geändert werden.

Dieses wird dann prüfen, ob die Änderung des Geburtsdatums ohne Beteiligung des Gerichts (§ 47 PStG) oder nur durch eine gerichtliche Anordnung (§ 48 PStG) erfolgen kann.

Damit die originale Geburtsurkunde Ihrer Freundin hier in Deutschland „anerkannt" wird, die Geburtsurkunde bei der entsprechenden lateinamerikanischen deutschen Auslandsvertretung legalisiert und übersetzt werden.



2. Konsequenzen
Die deutsche Staatsbürgerschaft kann Ihre Freundin nur verlieren, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist, vgl. § 35 Abs. 1 StAG.

Das Geburtsdatum ist für die Einbürgerung wesentlich, wenn dieses für die Einbürgerungsbehörde bei ihrer Entscheidung von erheblicher Bedeutung war. Ob dies der Fall bei Ihrer Freundin war, kann ohne nähere Angaben hierzu leider nicht beantwortet werden.
Schließlich steht die Rücknahme der Einbürgerung im Ermessen der Behörde. Sollte das Geburtsdatum also wesentlich für die Einbürgerung gewesen sein, bedeutet dies noch nicht den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Außerdem muss die Einbürgerung von der Behörde zeitnah zurückgenommen werden. Die Rücknahme kann nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen, vgl. § 35 Abs. 3 StAG.

Ob ihre Freundin wegen des falschen Geburtsdatums auch bestraft wird, hängt davon ab, inwiefern sie eine Täuschung im strafrechtlichen Sinne vorgenommen hat. Dies ist wiederum eine Frage des Einzelfalls und kann ohne Einsicht in

Nach erfolgreicher Änderung ihres Geburtsdatums, müsste Ihre Freundin das tatsächliche Geburtsdatum bei sämtlichen Stellen (z.B. Krankenversicherung und Arbeitgeber) bekanntgeben.

3. Vorgehensweise
Damit es nicht zu Verdächtigungen seitens der Behörden kommt, empfehle ich Ihrer Freundin, den Änderungsantrag detailliert zu begründen. Dabei sollte sie ruhig die Vorgeschichte mit ihrem Stiefvater erwähnen und darauf hinweisen, dass sie nicht unberechtigterweise früher Rente in Anspruch nehmen möchte.


Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Bewertung des Fragestellers 2011-04-05 | 11:15


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