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Mit Vertrag vom 20.11.1995 wurde mir das elterliche Haus übertragen, im Gegenzug muss ich meine Brüder auszahlen.
Genauer Wortlaut: "Die Übernehmerin hat an ihre Brüder je einen Betrag von 40.000 DM zu zahlen. Die Zahlungen sind 12 Monate nach Ableben der Übergeberin fällig, bis dahin ohne Zinsen. Die Zahlung darf von der Übernehmerin zu einem früheren Zeitpunkt geleistet werden. Der jeweils zu zahlende Betrag soll wertbeständig sein. Er erhöht oder vermindert sich in demselben prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für jeden Monat festgestellte und veröffentlichte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte auf der Basis 1985 = 100 gegenüber dem für den Monat November 1995 festzustellenden Index erhöht oder vermindert."
Einen meiner Brüder würde ich jetzt gerne auszahlen und wüsste nun gerne den genauen Betrag. Dieser Bruder hat bereits Anfang 2006 einen Betrag von 3.000 Euro erhalten, die entsprechend zu berücksichtigen sind.
Antwort geschrieben am 15.01.2012 22:35:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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zunächst einmal muss der Anfangswert in Euro umgerechnet werden, welcher € 20.451.67 beträgt.
Die Preissteigerung von November 1995 bis heute beträgt 27,55 % = Insgesamt € 26.086,11.
Die bezahlten € 3.000,00 im Jahre 2006 wären nunmehr bei einer Steigerung von 10,66 % = € 3.319,80.
Die Differenz und der noch zu zahlende (heutige) Betrag beläuft sich daher auf: € 22.766,31.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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