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Eine Bank kündigt ein Geschäftsgirokonto am 16.01.2012 gemäß AGB mit 2 Monaten Kündigungsfrist. Diese Frist endet laut Bank am 16.03.2012.
Nun ist die Frist in den AGB aber mit "2 Monaten" angegeben.
Endet die Frist zum Ende des zweiten Monats (ähnlich wie bei Verjährungsfristen), also zum 31.03.2012, oder tatsächlich taggenau am 16.03.2012?
Aus §188 BGB bin ich leider nicht schlau geworden.
Geben Sie bei Ihrer Antwort bitte den entscheidenden Gesetzestext an, vielen Dank.
Antwort geschrieben am 26.01.2012 00:09:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Frist endet tatsächlich am am 16.3.2012. Anzuwenden ist § 188 Absatz 2 BGB.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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