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Frage geschrieben am 25.04.2011 22:17:25

Berechnung der Betriebszugehörigkeit

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1928
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Antworten zum Thema Berechnung.
Ich bin im März 1984 geboren und jetzt 27 Jahre alt.

Habe meine Ausbildung im August 2000, mit 16 Jahren im Betrieb begonnen.

Habe die Ausbildung im Juli 2003 mit 19 Jahren abgeschlossen und im selben Betrieb einen Festanstellungsvertrag unterschrieben.

Wie ist die Betriebszugehörigkeit und zählt die Betriebszugehörigkeit VOR dem 18. Lebensjahr mit?



Antwort geschrieben am 25.04.2011 23:19:14
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Sofern Sie unmittelbar im Anschluß an Ihre Ausbildung ein Arbeitsverhältnis im selben Unternehmen begannen, so zählt auch die Zeit der Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit.

Auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres sind zu berücksichtigen. In Ihrem Fall zählt die Betriebszugehörigkeit ab Beginn der Ausbildung, mithin ab August 2000.

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



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