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Frage geschrieben am 29.03.2010 20:30:09

Berechnung Minijob Urlaubsgeld Haushaltshilfe

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3953
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrter Anwalt
Sehr geehrte Anwältin,
ich brauche bitte den genauen Betrag an Urlaubsgeld welches ich meiner Haushaltshilfe bezahlen darf.
Sie arbeitet pro Woche 6,5 Stunden bei mir als Haushaltshilfe.
Ihr Bruttostundenlohn sind 11€.
Wie berechne ich jetzt bei normalem Urlaubsgeldanspruch die genaue Gesamthöhe?
Vielen dank im Voraus


Antwort geschrieben am 29.03.2010 21:44:34
Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
Jacobstraße 8 - 10, 04105 Leipzig, Tel: 0341/4925 00-01, Fax: 0341/4925 00-09
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

auf der Grundlage Ihrer Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub ergibt sich grundsätzlich aus § 1 BurlG.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt nach § 3 BUrlG jährlich 24 Werktage, wobei das Gesetz von einer 6 Tage-Woche ausgeht.
Ihre Haushaltshilfe hat demnach einen Urlaubsanspruch gemessen an den von Ihr gearbeiteten Wochentagen. Sollte Ihre Haushaltshilfe also nur an einem Tag in der Woche arbeiten, so ergibt sich daraus ein Anspruch auf 4 Werktage Urlaub im Jahr, entspricht 1/6 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs.
Maßgeblich sind dabei nur Arbeitstage, die konkrete Stundenzahl ist bei der Urlaubsberechnung unerheblich.

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Die Berechnung in Ihrem Fall und bei Zugrundelegung von 4 Urlaubstagen ist daher wie folgt durchzuführen:

4 Tage je 6,5 h x 11 Euro = 286 Euro

Dieses Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs zu bezahlen.

Ich hoffe mit meinen Antworten eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt

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