Berechnung Mindestbehalt Kindesunterhalt, internationale Vollstreckung
| 08.09.2010 11:29 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist Brasilianer und lebt mit mir derzeit in Deutschland. Noch vor unserer Ehe hat er eine Frau geschwängert, das Kind kommt jetzt zur Welt (in Deutschland).
Ich bin Hauptverdienerin, Steuerklasse III, 2355 Euro netto. Er wird nun auch anfangen zu arbeiten (vor der Hochzeit durfte er noch nicht), aber wohl nur als Geringverdiener, weil er so gut wie gar kein Deutsch spricht. Er ist erst seit einem Jahr in Deutschland, deshalb hat er kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Wir wohnen zusammen in einer Wohnung, die etwa 400 Euro warm kostet, ich habe noch eine zweite, die 200 Euro kostet, an meinem Arbeitsplatz. Er hat nachweisbar etwa 7000 Euro Schulden in Brasilien, die er nun begleichen möchte. Ich habe nachweisbar 14000 Euro Bafögschulden, die ich ab 2013 werde zurückzahlen müssen. Mein Mann wird sich definitiv am Haushaltseinkommen beteiligen müssen und wird auch nicht als Hausmann zuhause bleiben.
Meine Fragen:
Auf welchen Betrag hat sich sein Mindestbehalt durch die Heirat mit mir reduziert? Um welchen Umfang werden die 900 Euro reduziert? Sind dies wirklich 25 %, obwohl er sich an den Mietkosten beteiligt? Inwiefern werden seine Schulden angerechnet?
Wird er umgehend gezwungen werden, sich beim Arbeitsamt zu melden, um zu versuchen, einen besser bezahlten Job zu bekommen? Was ist mit seinem Recht auf einen Integrationskurs?
Was wird sich ändern, wenn wir selber ein Kind bekommen? Ich werde in jedem Fall weiter arbeiten, mein Mann wohl auch.
Wir wollen nächstes Jahr nach Brasilien ziehen, welches Recht findet dann Anwendung? Inwiefern wird ein deutsches Urteil in Brasilien rechtskräftig sein, gibt es ein Abkommen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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